Inhalte mit dem Schlagwort „Ehemann“

12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

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11. März 2013

Ehemann haftet bei Filesharing nicht für Ehefrau und Kinder

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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