Eilantrag gegen häusliche Videoüberwachung bei Prüfungen abgelehnt
Das OVG Münster hat einen Eilantrag eines Studenten, der gegen eine coronabedingte häusliche Prüfungsüberwachung vorgehen wollte, abgelehnt. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung im Eilverfahren nicht geklärt werden kann. Dennoch müsse im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Prüfungen sichergestellt werden, dass keine Prüfungsleistungen durch Täuschungen erzielt werden, weshalb die Aufzeichnung und vorübergehende Speicherung der Daten auch zumutbar sei.