Nicht jede Einblendung von Filmausschnitten ist ein zulässiges Zitat
Das Zitatrecht deckt nicht jegliches Einblenden von Filmausschnitten in einem Video. Ein Filmausschnitt ist dann ein zulässiges Zitat, wenn er als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint. Hierzu muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden. Fehlt es an jeder inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Ausschnitt und übt der Zitierende mit seiner Verwendung lediglich Kritik an dessen Urheber, so wird dies nicht von einem legitimen Zitatzweck gedeckt.