Inhalte mit dem Schlagwort „Eindruck des durchschnittlichen Internetusers“

10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

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