Inhalte mit dem Schlagwort „Einräumung von Nutzungsrechten“

05. Mai 2017

Gegen Verkäufer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Fotokalendern besteht trotz Unkenntnis ein Unterlassungsanspruch

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des OLG Hamburg vom 26.01.2017, Az.: 5 U 138/13

Wer ein das Recht am eigenen Bild verletzendes Produkt in sein Sortiment aufnimmt, dem wird die rechtsverletzende Handlung als eigene zugerechnet. Grund dafür ist die autonome Entscheidungsbefugnis des Verkäufers, ohne Rücksicht darauf, ob er positive Kenntnis hat. Im Rahmen einer Verletzung reicht die Erfüllung der objektiven Merkmale eines Verletzungstatbestands aus, um einen Unterlassungsanspruch gegen den Täter zu begründen. Eine Täterschaft ist dabei auch anzunehmen, wenn dem Handelnden kein Verschulden zur Last fällt. Mit einem festgestellten Verstoß wird die für den Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr indiziert.

Weiterlesen
11. Mai 2015

Entfallen des Verbietungsrechts nach Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte

Filmrolle und Filmband, dahinter Filmklappe
Beschluss des OLG Köln vom 17.04.2015, Az.: 6 W 14/15

Das Verbietungsrecht des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte besteht nicht mehr, wenn dieser seine Rechte an einen Dritten übertragen hat. Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts erlischt die Aktivlegitimation des bisherigen Inhabers und die des neuen Inhabers wird begründet. Der alte Nutzungsrechtsinhaber kann gegen unberechtigte öffentliche Zugänglichmachungen damit nicht mehr selbstständig vorgehen, da er kein eigenes materielles Interesse mehr geltend machen kann.

Weiterlesen
24. September 2009

Einräumung von Nutzungsrechten durch die GEMA

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht, kurz GEMA, trifft nach § 11 UrhWG grundsätzlich die Pflicht, auf Verlangen jedermann zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrecht an Musikstücken einzuräumen. Die BGH-Richter stellten jedoch fest, dass die GEMA in Ausnahmefälle von dieser Pflicht befreit sein kann: Nämlich dann, wenn eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung durch den Künstler von vornherein ausgeschlossen werden und die Verwertungsgesellschaft vorrangige Interessen entgegenhalten kann.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a