Verwirkungseinwand im Markenrecht
Eine Rechtsverletzung, die vom Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum geduldet wird, kann dazu führen, dass auf der Verletzung beruhende Ansprüche der Verwirkung unterliegen. Hierfür kann neben positiver Kenntnis der Verletzung auch ein bloßes Kennenmüssen genügen. Letzteres kann auch aus einer Marktbeobachtungsobliegenheit herrühren. Kann eine Verwirkung bejaht werden, führt dies jedoch nicht zu einem Anspruch auf Löschung der Marke, denn die Verwirkung bezieht sich lediglich auf die geltend gemachten Ansprüche, nicht aber auf das Recht selbst.