Inhalte mit dem Schlagwort „Einrede der Verwirkung durch Duldung“

21. August 2017

Verwirkungseinwand im Markenrecht

Verrostetes Paragrafenzeichen
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.04.2017, Az.: 2-03 O 300/16

Eine Rechtsverletzung, die vom Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum geduldet wird, kann dazu führen, dass auf der Verletzung beruhende Ansprüche der Verwirkung unterliegen. Hierfür kann neben positiver Kenntnis der Verletzung auch ein bloßes Kennenmüssen genügen. Letzteres kann auch aus einer Marktbeobachtungsobliegenheit herrühren. Kann eine Verwirkung bejaht werden, führt dies jedoch nicht zu einem Anspruch auf Löschung der Marke, denn die Verwirkung bezieht sich lediglich auf die geltend gemachten Ansprüche, nicht aber auf das Recht selbst.

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26. April 2016

Einwand der Verwirkung durch Duldung setzt Kenntnis von der Benutzung der angegriffenen Marke voraus

Flagge der Europäischen Union, Karte und silbernes Paragraphenzeichen
Urteil des EuG vom 20.04.2016, Az.: T-77/55

Die Einrede der Verwirkung durch Duldung im Fall der Benutzung einer mit einer älteren Marke identischen oder ihr zum Verwechseln ähnlichen jüngeren Marke, setzt gemäß Art. 54 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 unter anderem voraus, dass der Inhaber der jüngeren Marke den Beweis dafür erbringt, dass der Inhaber der älteren Marke von der Benutzung der jüngeren Marke tatsächlich Kenntnis hatte, ohne die er nicht in der Lage wäre, der Benutzung der jüngeren Marke zu widersprechen. Der Nachweis der potenziellen Kenntnis von der jüngeren Marke oder das Aufzeigen von Indizien für die Vermutung einer solchen Kenntnis reichen dabei nicht aus.

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