Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Berücksichtigung von Tatsachen, die sich nicht aus dem Sachverhalt ergeben

Planen zwei Personen die gemeinsame Führung eines Restaurants, kann daraus ohne weitere Hinweise nicht zwingend geschlossen werden, dass diese (konkludent) einen Gesellschaftsvertrag geschlossen hätten, noch dass das Recht an einem angestrebten Patent gemeinsames Vermögen beider Beteiligter werden sollte. Stützt das Gericht seine Entscheidung dennoch auf diesen Gesichtspunkt, ohne die Parteien hierauf zuvor hinzuweisen und ihnen Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, verletzt es das rechtliche Gehör.