Inhalte mit dem Schlagwort „einstweilige Verfügung“

27. März 2015

Geschmacksmusterrechtlicher Schutz einer Sportbrille – Voraussetzungen und Umfang

Sportbrille vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.09.2014, Az.: 6 U 58/14

Bei Sportbrillen ist der für die Eigenart eines Geschmackmusters maßgebliche Gestaltungsspielraum, bedingt durch den besonderen Verwendungszweck einer solchen Brille, sehr klein. Dadurch sind an die Eigenart keine hohen Anforderungen zu stellen, der Schutzumfang eines solchen Geschmackmusters ist gering. Hebt sich eine Sportbrille jedoch deutlich von der vorbekannten Mustervielfalt ab und übersteigt die Kriterien, die nötig sind, um eine Eigenart zu begründen, so führt dies zu einer Erweiterung des Schutzumfangs.

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24. März 2015 Top-Urteil

Unentgeltliche Übertragung von Foto-Nutzungsrechten an Amazon wirksam

Miniatur-Einkaufswagen auf roter "Enter"-Taste mit der Aufschrift "Shopping"
Urteil des OLG Köln vom 19.12.2014, Az.: 6 U 51/14

Eine Klausel in den AGB von Amazon, durch die sich Amazon ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den von Teilnehmern am „Marketplace“ eingestellten Werbematerialien (insb. Lichtbildern) einräumen lässt, ist nicht unwirksam. So wird dem Grundprinzip des „Marketplace“ Rechnung getragen, der für jedes Produkt mit individuellem EAN-Code nur eine Produktseite vorsieht. Davon profitieren insbesondere die Händler, die wechselseitig ihre Bilder nutzen können, und dies rechtfertigt die unentgeltliche Einräumung der Nutzungsrechte. Das Versehen der Angebote mit der eigenen Marke lässt dabei das durch Amazon an andere Teilnehmer eingeräumte Nutzungsrecht nicht wieder entfallen.

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06. März 2015

Die Rechtswidrigkeit heimlich gemachter Fernsehaufnahmen

Fotograf mit Kamera, der aus blauer Mülltonne hersausfotografiert.
Urteil des Landgericht Hamburg vom 25.07.2014, Az.: 324 O 252/14

Filmmaterial, das mithilfe einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten eines Unternehmens aufgezeichnet wird, gilt als rechtswidrig erlangt, weil die Anfertigung der Aufnahmen gegen das Hausrecht verstößt und in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift. Veröffentlicht ein Fernsehsender nun dieses Filmmaterial, so hängt die Rechtmäßigkeit der Ausstrahlung davon ab, ob die Meinungsfreiheit im konkreten Einzelfall die Rechte des Unternehmens überwiegt. Dies ist insbesondere dann zu verneinen, wenn die in der strittigen Äußerung gezeigten Zustände selbst nicht rechtswidrig sind. Denn dann kann davon ausgegangen werden, dass an der Veröffentlichung kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

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11. Februar 2015

Verminderung des Streitwerts nach einfacher Unterlassungserklärung, wenn die Ernsthaftigkeit der Erklärung deutlich wird

Zwei Daumen heben eine Abmahnung in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 14.01.2015, Az.: 6 W 106/14

Der Streitwert eines Eilverfahrens, das der Antragssteller als Inhaber einer Bildmarke einleitet, hängt vom Marktwert des Zeichens, also von der Bekanntheit, den Verkaufszahlen, der Häufigkeit der Benutzung der Marke sowie einer bestehenden Wiederholungsgefahr ab. Gibt der Antragsgegner im Vorfeld des Prozesses eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so kann dies zur Verminderung der Wiederholungsgefahr und damit auch zur Minderung des Streitwertes führen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Erklärung ernsthaft erfolgt, wenn er sich also ausdrücklich zu dem Rechtsverstoß bekennt und zusätzlich zu erkennen gibt, dass er die Rüge als berechtigt ansieht und sein Verhalten in Zukunft an ihr ausrichten wird.

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13. August 2014

Kostentragung einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 W 51/14

Eine förmliche Abmahnung vor Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist entbehrlich, wenn die Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint. Bringt der Antragsgegner zum Ausdruck, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will und ist nicht mehr damit zu rechnen, dass eine Abmahnung Erfolg haben wird, so gibt dies Anlass zur Stellung eines Eilantrages und die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner aufzuerlegen.

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04. Juli 2014

Klageanlass bei fehlgeschlagener Übermittlung einer Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.01.2014, Az.: 6 W 62/13

Erreicht eine per Einschreiben mit Rückschein abgesandte Abmahnung den Schuldner deshalb nicht, weil dieser das Abmahnschreiben wegen Abwesenheit nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt hat, so ist dem Unterlassungsgläubiger ein weiterer Zustellversuch nicht zumutbar. Der Schuldner kann sich daher im Fall eines Anerkenntnisses einer einstweiligen Verfügung nicht auf § 93 ZPO berufen, der regelt, dass die Prozesskosten dem Kläger zur Last fallen, sofern der Beklagte die Klage sofort anerkennt und keinen Anlass zur sofortigen Erhebung der Klage gegeben hat.

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13. Mai 2014

Ausschließlicher Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten

Beschluss des OLG Hamburg vom 14.11.2013, Az.: 5 W 121/13

Der ausschließliche Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten gegen eine natürliche Person nach § 104a UrhG gilt auch im Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Wahl eines möglichen abweichenden Gerichtsstandes könnte nur eröffnet werden, wenn der Antragsteller ausreichende Beweise darlegt um glaubhaft zu machen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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