Inhalte mit dem Schlagwort „Eintragung“

30. Juni 2009

Gemeinsam Reisen

Beschluss des BPatG vom 20.04.2009, Az.: 27 W (pat) 60/09 Der Begriff "Gemeinsam Reisen" konnte beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht als Marke eingetragen werden, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Aus dem Begriff wird lediglich deutlich, dass die angebotenen Waren- bzw. Dienstleistungen aus Reisen in oder mit einer Gemeinschaft mehrerer Personen bestehen. Für eine Markeneintragung ist das aber nicht ausreichend.
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09. Juni 2009

„Neue Wege mit…“ – Wenn einer Marke jede Unterscheidungskraft fehlt

Beschluss des BPatG vom 05.05.2009, Az.: 33 W (pat) 94/07

Bei einfachen Slogans in Form angepriesener Werbeaussagen fehlt es oftmals an der nötigen Schärfe. Bei Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen ist darauf zu achten, dass der Sinngehalt über einen allgemeinen umschreibenden Charakter hinausgeht. Ansonsten fehlt ihm wie im vorliegenden Falle "Neue Wege mit Energie" jegliche Unterscheidungskraft; der Slogan ist somit vom Markenschutz ausgeschlossen.

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04. Juni 2009

Zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 70/07

Wortmarken sind wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen vordergründlich ein beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet wird. Zudem beinhaltet sie eine Sachaussage, die sich ausschließlich in der Beschreibung erschöpft. Den inhalts- und themenbezogenen Sachaussagegehalt kann der Verbraucher sofort und ohne analysierende Zwischenschritte erschließen.

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14. Mai 2009

Irgendwann wird jeder eingetragen

Beschluss des BPatG vom 11.11.2008, Az.: 24 W (pat) 25/07

Das unstreitige Motiv, andere an der Nutzung einer Marke zu hindern, ist nicht per se wettbewerbswidrig. Ist die Marke lange im Rahmen der freien Zeichenverwendung genutzt worden, muss dieses Prinzip nicht ewig Bestand haben. Die Marke selbst irgendwann zur Eintragung zu bringen kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht geboten sein.

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14. Mai 2009

Mit Ranzen spielt man nicht

Beschluss des BPatG vom 30.03.2009, Az.: 27 W (pat) 127/08

Handelt es sich bei der einzutragenden Marke um keinen feststehenden Begriff, ist es ausreichend, wenn der Durchschnittsverbraucher die Wortbestandteile eindeutig einer Bestimmung zuordnen kann. Die Marke ist deshalb nicht eintragungsfähig. Ausgenommen sind Waren, die durch die Marke nicht ironisch oder scherzhaft benannt werden und sich dennoch in einem weiten Kontext zu den verwehrten Waren befinden.

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14. Mai 2009

Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.01.2009, Az.: 5 U 194/07

Der Prioritätszeitpunkt sowie die sich darauf beziehenden formalen Voraussetzungen des Eintragungsverfahrens werden durch den Verwaltungsakt der erteilenden Behörde festgestellt. Diese hat für den Bereich der Einhaltung eine Entscheidungsprärogative.

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29. April 2009

Eintragungsversagung von Wortneubildungen

Beschluss des BPatG vom 22.01.2009, Az.: 30 W (pat) 25/08

Wortneubildungen kann der Eintragungsversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei sprachlich üblicher Bildung sowie deutlich und unmissverständlich beschreibenden Aussagegehalt entgengestehen, wenn auf die konkret beschreibende Angabe ohne besondere Denkprozesse oder begriffliche Ungenauigkeit unmittelbar geschlossen werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass die Zeichen bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken verwendet werden.

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23. April 2009

SPA

Beschluss des BPatG vom 10.02.2009, Az.: 27 W (pat) 20/09 Das Wortzeichen "SPA" ist gemäß dem Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2. Nr. 2 MarkenG von einer Eintragung ausgeschlossen, weil es zumindest mit einer seiner möglichen Bedeutungen zur Beschreibung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen dienen kann.
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22. April 2009

„Bleistift mit Kappe“ – Zur Schutzfähigkeit eines Bleistiftes

Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 29 W (pat) 67/07 Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist. (...)
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16. April 2009

Blendschutzbehang: Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung am Patent trotz Teilbarkeit der Anmeldung

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: Xa ZR 86/06 Geht die Anmeldung einer Erfindung zum Patent teilweise auf den Beitrag eines anderen als des Anmelders zurück, kann ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung auch dann in Betracht kommen, wenn die Anmeldung teilbar ist. Eine Mitberechtigung kann nur an einer Patentanmeldung als Ganzer, nicht an Teilen der Anmeldung wie einzelnen Patentansprüchen eingeräumt werden.
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