Inhalte mit dem Schlagwort „eintragungsfähig“

14. Oktober 2010

„Wiener Werkstätte“ keine eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 12.10.2010, Az.: T-230/08, T-231/08 Das Wortzeichen "Wiener Werkstätte" ist für Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände sowie Schmuckwaren nicht eintragungsfähig, da es beschreibenden Charakter hat. Mit der "Wiener Werkstätte" als Künstlergruppe wird von den angesprochenen Verkehrskreisen ein bestimmter Stil in Verbindung gebracht, in dem auch die angebotenen Waren gefertigt sein können, insbesondere weil auch in der historischen "Wiener Werkstätte" Gebrauchsgegenstände hergestellt wurden. Dass die heute angebotenen Waren nicht in Wien produziert werden, ist unerheblich, da es insoweit auf die Stilrichtung und nicht den Herstellungsort ankommt.
In ihrer Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung muss die zuständige Behörde nicht auf alle Argumente des Antragsstellers eingehen, so lange deutlich wird, auf welche Erwägungen sich die Ablehnung der Eintragung stützt.
Weiterlesen
02. August 2010

„Premium Plus +“ nicht als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 12.05.2010, Az.: 28 w (pat) 503/10 Mangels Unterscheidungskraft ist die Bezeichnung "Premium Plus +" als Marke für Waren wie Nahrungsergänzungsmittel (Klasse 29 und 30) nicht eintragungsfähig. Da es sich bei "Premium Plus +" um einen im Alltag und im Werbebereich üblichen Begriff handelt, kommt ihm lediglich ein beschreibender Sinngehalt zu. Er ist daher nicht als kennzeichnendes betriebliches Herkunftszeichen geeignet.

Weiterlesen
12. Juli 2010

Marke „SCHÜTZT WAS GUT IST“ für Papier und Verpackungen eintragbar

Beschluss des BPatG vom 31.05.2010, Az.: 29 W (pat) 506/10

Die Wortfolge "SCHÜTZT WAS GUT IST" ist für die Bereiche Papier, Karton und Verkaufsverpackungen als Marke eintragungsfähig. Die sloganartige Wortfolge, welche aus einer allgemein geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen Wortkombination besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und enthält zudem kein Freihaltebedürfnis.
Weiterlesen
29. Juni 2010

„Ultimate“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 10.12.2009, Az.: 30 w (pat) 4/09 Der Begriff "Ultimate" ist als Wortmarke für die Waren der Klasse 9 wie CDs und Audiozubehör nicht eintragungsfähig. Da der durchschnittliche Kunde den Begriff "Ultimate" in der Regel mit "das Allerbeste" übersetzen wird, kommt dem Begriff keine ausreichende Unterscheidungskraft zu.
Weiterlesen
16. April 2010

„ReiseMed“

Beschluss des BPatG vom 09.03.2010, Az.: 33 W (pat) 104/08 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "ReiseMed" für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 wie etwa Finanzwesen und Geldgeschäfte eintragungsfähig. Für Dienstleistungen im Bereich des Versicherungswesens hingegen ist die Wortmarke von der Eintragung ausgeschlossen, da die angemeldete Marke zur Bezeichnung von Merkmalen der Versicherungsdienstleistungen für reisemedizinische Betreuung geeignet ist. Ferner fasst der Verkehr die angemeldete Marke aufgrund des im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalts als rein medizinischen Sachbegriff auf, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft von Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen.
Weiterlesen
08. April 2010

„Fizzy Party Mix“

Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 76/09 Die Wortmarke "Fizzy Party Mix" ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) für einzelne Waren wie Aromastoffe für Getränke und Backwaren (Klasse 30) eintragungsfähig. Für "Fizzy Party Mix" besteht darüber hinaus allerdings für Waren ein Freihaltebedürfnis nach § 8 MarkenG, welche spritzig und sprudelnd sein können und zudem als Party-Mischung vertrieben werden.  Demzufolge können solche Waren nicht mit dieser Wortmarke eingetragen werden.
Weiterlesen
03. Februar 2010

„ladiesfirst.tv“ ist eintragungsfähige Marke

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 57/08

Das Bundespatentgericht hat beschlossen, dass der Begriff "ladiesfirst.tv" ausreichende Unterscheidungskraft als Marke für Fernseh- und Onlinesendungen aufweist. Die Redewendung "Ladies first" ist im Alltag gebräuchlich und wird von der Allgemeinheit als Höflichkeitsfloskel qualifiziert. Das BPatG begründet die Unterscheidungskraft damit, dass der Verbraucher erst gedankliche, analytische Zwischenschritte vornehmen muss, um den Begriff mit der Ausstrahlung von Fernseh- und Onlinesendungen in Verbindung zu bringen.
Weiterlesen
17. August 2009

Flaggennachahmung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 115/09

Nicht nur Flaggen und und andere Hoheitszeichen sondern auch deren nachempfundene Bildmarken sind von der Anmeldung als Marke ausgeschlossen. Bei Nachahmungen kommt es nicht darauf an, ob sie in geometrischer Form mit dem originalen Staatssymbol identisch sind. Vielmehr ist auf heraldische Merkmale der Hoheitszeichen abzustellen. Weißt eine Bildmarke alle charakteristischen Merkmale des Staatssymbols ungeachtet der Geometrie auf, so ist sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 1 S. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig.
Weiterlesen
20. Juli 2009

Legosteine als Marke nicht eintragungsfähig

Beschlüsse des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Legosteine als dreidimensionale Marke nicht eintragungsfähig sind. Auf die Quaderform könne nicht abgestellt werden, da es sich um die Grundform der Warengattung handele und diese nicht geschützt werden kann. Auch die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins lassen sich markenrechtlich nicht schützen, da ihre Form lediglich der Erreichung der technischen Wirkung (dem Zusammenstecken) diene.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a