Inhalte mit dem Schlagwort „Einverständniserklärung“
Verbreitung von Portraits eines Prominenten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2013, Az.: I-20 U 190/12
Das Verbreiten eines Bildes über das Internet verstößt nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient. Das liegt aber nur dann vor, wenn das Bild über das rein handwerkliche Können hinaus einen weiteren Gehalt besitzt.
Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar
Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.
E-Mail zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung schon unzulässige Werbe-E-Mail (Spam)
Werbe-SMS nur bei ausdrücklicher Einwilligung
Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11
Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 50/09
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten unterliegt u.U. nicht der AGB-Inhaltskontrolle
Beschluss des KG Berlin vom 26.08.2010, Az.: 23 U 34/10
Äußert sich ein Gewinnspielteilnehmer bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel lediglich dahingehend, dass er eine Schiffsreise gewinnen will, kommt kein Vertragsverhältnis mit dem Gewinnspielveranstalter zustande.Keine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis
Urteil des OLG Hamm vom 19.03.2009, Az.: 4 U 179/08
Es ist untersagt, E-Mail-Werbung im geschäftlichen Verkehr an Gewerbetreibende ohne Einwilligung des Adressaten zu versenden. Dies ist eine unzumutbare Belästigung. Die Veröffentlichung von E-Mail-Anschriften in öffentlichen Verzeichnissen wie dem Internet reicht für die Annahme einer konkludenten Einverständniserklärung nicht aus, wenn ein branchenfremder Gewerbetreibender die Adresse nutzt, um branchenfremde Dienstleistungen anzubieten.