Facebooks App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz
Nutzer von Facebook werden in dessen App-Zentrum nicht ausreichend über die Datenweitergabe an den Spieleanbieter informiert. Die Einwilligung der Nutzer ist rechtswidrig, da bei einer Betätigung des Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ nicht von einer bewussten und informierten Einwilligung seitens der Nutzer ausgegangen werden kann. Die Einwilligung ist insbesondere deswegen als unzulässig anzusehen, da dem Nutzer der Zweck der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch Dritte nicht bekannt ist.