Inhalte mit dem Schlagwort „elektronische Form“

20. Juli 2016

Online-Partnerbörsen: Kündigungsklausel „in gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ wegen Verstoßes gegen Transparenzgebots unzulässig

Kündigungsschreiben mit Stift
Urteil des LG München I vom 12.05.2016, Az.: 12 O 17874/15

Regeln AGB, dass Verbraucher Erklärungen (hier: Kündigung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages) bezüglich eines Rechtsgeschäfts nur in „gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ abgeben können, sind diese unzulässig. Einerseits verstößt eine solche Klausel bereits gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der Vertragspartner im Unklaren darüber gelassen wird, in welcher Form nun eine wirksame Willenserklärung tatsächlich abgegeben werden kann. Andererseits liegt in dieser Regelung ein Verstoß gegen § 309 Nr. 13 BGB vor, nach der AGB-Klauseln dann unzulässig sind, wenn sie für Erklärungen eine strengere Form als die (einfache) Schriftform gem. § 127 Abs. 2 BGB festlegen. Denn unter der „gesetzlich geregelten elektronischen Form“ gem. § 126a Abs. 1 BGB muss die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur verstanden werden, wodurch dem Vertragspartner aber eine erhebliche höhere Hürde zur Abgabe von wirksamen Willenserklärungen auferlegt wird. Eine normale E-Mail erfüllt diese Anforderungen in der Regel gerade nicht.

Weiterlesen
19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

Mann kauft mithilfe eines Tablets ein Fahrzeug
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

Weiterlesen
26. März 2010

Email genügt nicht Schriftformerfordernis für Weiterbeschäftigungsverlangen

Beschluss des HamOVG vom 15.01.2010, Az.: 8 Bf 272/09 Ein per Email übermitteltes Weiterbeschäftigungsverlangen nach der Ausbildung genügt nicht der Schriftform. Zwar kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn der Verfasser der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Weist die Email diese Merkmale nicht auf, so stellt sie nur eine formfreie Erklärung dar, die das erforderliche schriftliche Weiterbeschäftigungsverlangen nicht ersetzen kann. Sollte der Arbeitgeber die fehlende Schriftform rechtzeitig erkennen, so ist er aufgrund seiner Fürsorge verpflichtet, darauf hinzuweisen, um nicht treuwidrig zu handeln.
Weiterlesen
20. Juli 2009

Eintragung durch öffentliche elektronische Dokumente

Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.04.2009, Az.: 8 W 155/08

Für Eintragungen in das Handelsregister ist zwingend die elektronische Einreichung in öffentlich beglaubigter Form vorgeschrieben. Dazu muss für eine wirksame Einreichung eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Stellt eine Behörde elektronische Dokumente innerhalb ihrer Amtsbefugnissse aus, finden hierfür die Vorschriften über öffentliche Urkunden Anwendung. Denn das verwendete Zertifikat lässt feststellen, wer aus der Behörde mit welchem Inhalt das öffentliche elektronische Dokument erstellt hat.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a