Handel mit Bitcoins nicht strafbar
Bitcoins sind keine Währung im Sinne eines Finanzinstruments des Kreditwesengesetzes (KWG) oder „E-Geld“ gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Demzufolge ist der Handel mit Bitcoins und der Betrieb einer Handelsplattform für Bitcoins im Internet nicht erlaubnispflichtig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und folglich auch nicht strafbar.