Inhalte mit dem Schlagwort „Eltern“

29. September 2014

Eltern haften für Filesharing wegen fehlender Aufsicht

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 28.08.2014, Az.: 2 C 512/14

Eltern können im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen ihrer Kinder durch Filesharing in Anspruch genommen werden, wenn sie im Rahmen Ihrer Prüfungspflichten die Internetnutzung ihrer Kinder nicht beaufsichtigen und den Computerzugang nicht sichern. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Eltern scheidet jedoch aus, wenn diese nicht selbst als Täter oder Teilnehmer für die Urheberrechtsverletzung haften.

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12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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04. Januar 2010

Eltern haften auch für volljährige Kinder,…

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: 12 O 134/09

... zumindest im Rahmen des Internetanschlusses. Das LG Düsseldorf entschied, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-System durch ein volljähriges Familienmitglied begangen wurde. Der Anschlussinhaber hätte hier ehe er die Nutzung seines Anschlusses zulässt, eine Aufforderung dahingehend zu machen, rechtswidriges Verhalten im Internet zu unterlassen. Anderenfalls hafte er auch für volljährige Familienmitglieder.
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