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09. September 2009 Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.03.2009, Az.: 4 U 168/08
Mitbewerber-Eigenschaft kann auch dann gegeben sein, wenn der eine Produkte verkauft und der andere nur im Vertrieb als Dienstleister tätig ist. Die Zugehörigkeit auf demselben Dienstleistungsmarkt in lediglich unterschiedlichen Wirtschaftsstufen bewirkt mitunter das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses. Eine E-Mail des eigentlichen Verkäufers an den Dienstleister mit enthaltenem Abwerbeangebot ist als Nachfragewerbung zu sehen, die bei nicht vorliegender Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästung für diesen darstellt.
Weiterlesen 01. September 2009 Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2009, Az.: 12 B 491/09
Das OVG NRW hat - wie so viele andere Gerichte bereits zuvor - entschieden, dass Anträge, wie zum Beipsiel auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, nicht per Email gestellt werden können. Eine Email erfüllt das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis nicht, da es sich lediglich um eine eletronische Nachricht ohne Unterschrift handele. Gerade diese Unterschrift ist aber Teil des Schriftformerfordernisses. Anträge müssen entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichtes gestellt werden, um formwirksam zu sein.
Weiterlesen 27. August 2009 Beschluss des HessVGH vom 19.05.2009, Az.: 6 A 2672/08
Ist es Mitarbeitern erlaubt, auch für privaten Emailverkehr den Arbeitsplatzrechner zu nutzen und nicht unmittelbar gelöschte Emails im Posteingang bzw. -ausgang zu lassen oder lokal oder zentral gesichert abzuspeichern, gelten für den Zugriff auf diese Daten nicht die Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten gelangen zunächst in den Herrschaftsbereich des Mitarbeiters, der diese durch Vergabe eines Passwortes und die Wahl der Sicherung vor Zugriffen schützen kann. Durch Speicherung der Emails im innerbetrieblichen Netz besteht der nachwirkende Schutz des Fernmeldegeheimnisses nicht fort.
Weiterlesen 28. Juli 2009 Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009, Az.: 2 BvR 902/06
Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG erstreckt sich auch auf Emails, die zwar schon abgerufen worden sind, sich aber wie bei IMAP-Mailkonten üblich, dennoch weiterhin auf dem Server befinden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass solche Mails auch in umfangreichem Maße beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen. Gleiches gilt auch dann, wenn das Mailkonto einer Person gehört, die selbst nicht Beschuldigter in dem Strafverfahren ist.
Weiterlesen 27. Mai 2009 Beschluss des BAG vom 10.3.2009, Az.: 1 ABR 93/07
Eine Email zur Erklärung über die Zustimmung entspricht den Anforderungen des Schriftlichkeitsgebots nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB ausreicht. Die Zustimmungsverweigerung ist eine auf den tatsächlichen Erfolg gerichtete rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Es werden durch eine Email die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung ohne das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung sowie die Dokumentationspflichten gewahrt.
Weiterlesen 08. Mai 2009 Beschluss des BGH vom 31.03.2009, Az.: 1 StR 76/09
Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.
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