Inhalte mit dem Schlagwort „Emailadresse“

06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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25. März 2009

Prioriätsbesserer Schutz von Markenzeichen zuungunsten einer späteren Markeneintragung

Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2008, Az.: 315 O 988/07 Die Verwendung und Benutzung von Zeichen in Domains und Emailadressen können einen prioritätsbesseren kennzeichnenden Schutz als spätere Markenanmeldungen aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Zeichenverwendung im Rechtsverkehr nicht nur eine bloße "technische Adresse" darstellt, sondern gerade als Name für den hinter der Domain oder der Emailadresse stehenden Adressaten wahrgenommen und mit ihm sein Unternehmen oder seine angebotene Dienstleistung verstanden und assoziiert wird.
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