Inhalte mit dem Schlagwort „Emailwerbung“

25. Juni 2018

E-Mail-Werbung für ähnliche Produkte einer Onlinepartnerbörse zulässig

Mann Frau Toilettensymbol auf Tastatur unter Lupe
Urteil des OLG München vom 15.02.2018, Az.: 29 U 2799/17

Eine Dating-Plattform darf ihren Nutzern unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft per E-Mail zusenden. Bereits in der kostenlos gewährten Mitgliedschaft bei einer Onlinepartnerbörse liegt eine Dienstleistung des Plattformbetreibers, wenn sich der Kunde auf dem Portal unter Angabe seiner persönlichen Daten registriert. Deshalb darf der Betreiber der Partnerschaftsbörse die E-Mail-Adressen der kostenlos registrierten Nutzer zur Direktwerbung für eigene ähnliche Dienstleistungen verwenden, wenn die Kunden der Verwendung ihrer Daten jederzeit widersprechen können und für sie dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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10. Juli 2014

Datenerhebung bei Gewinnspiel für Minderjährige

Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2012, Az.: I-4 U 85/12

Bei Personen von 15-17 Jahren kommt die Erlaubnis zur Speicherung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken auf den Reifegrad der Jugendlichen an. Denn in der Altersgruppe gibt es zahlreiche Personen, die die Auswirkungen der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten nicht vollständig abschätzen können. Bei ihnen überwiegt beim Lesen der Gewinnkarte der Anreiz, möglicherweise etwas zu gewinnen, das konsequente Nachdenken darüber, was wohl infolge der Preisgabe der Daten passieren könnte. Es kann aufgrund der Unerfahrenheit in geschäftlichen Handlungen nicht angenommen werden, dass der Durchschnitt dieses Personenkreises bereits sensibilisiert ist für die Auswirkungen der Datenpreisgabe.

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15. November 2010

Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers

Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010, Az.: 6 U 69/10 Ein Reiseunternehmen, das sich eines in seinen Geschäftsbetrieb eingegliederten Reisevermittlers bedient, haftet für durch Letzteren rechtswidrig verschickte Werbemails. Dies gilt u.a. deshalb, da es grundsätzlich entsprechenden Einfluss auf die Tätigkeit des Reisevermittlers hat, bzw. sich einen solchen sichern kann und muss.
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