Inhalte mit dem Schlagwort „Empfängerhorizont“

25. Juli 2019

Begriff „Plagiat“ – Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

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Urteil des LG Frankfurt vom 14.03.2019, Az.: 2-03 O 440/18

Wie das Wort „Plagiat“ eingeordnet wird, hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab. Wichtig sind dabei der Empfängerhorizont, sowie konkrete und überprüfbare Anknüpfungspunkte. Im vorliegenden Fall entschied das LG Frankfurt, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, da sich die Äußerung auf ganz konkrete Textstellen eines Buches bezieht. Außerdem ist die Übernahme von einem Buch in ein anderes ohne Quellenangabe dem Beweis zugänglich. Die Klägerin hat jedoch einen Unterlassungsanspruch, da der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweislast bzgl. dieser Tatsache nicht nachkommt.

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14. Mai 2009

Doch kein Verbraucher

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08

Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt. 

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