Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EnergieKontor“ und „Energiekontor-J[…]“
Urteil des OLG Bremen vom 02.09.2011, Az.: 2 U 58/11 Die Kennzeichnungskraft von „Energiekontor“ ist schwach ohne lediglich beschreibend zu sein. Die Kennzeichnungskraft wird zusätzlich eingeschränkt, dass viele Unternehmen existieren, die das Wort „Kontor“ mit den auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisenden Begriffen (z.B.: Foto Kontor, Allrad Kontor, Elektro-Kontor) verbinden. Das Wort „Kontor“ steht dabei für „Büro“ und soll die kaufmännische Seriosität des Unternehmens unterstreichen, so dass durch die Kombination „Energiekontor“ bei den beteiligten Verkehrskreisen lediglich der Eindruck erweckt wird, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise auf dem Gebiet der Energie tätig ist.
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