Energieverbrauch muss bei Internetwerbung von PKWs gekennzeichnet sein
Das Landgericht München entscheidet in einem aktuellen Urteil, dass ein Nichtaufführen von Kraftstoffverbrauch und CO²-Bilanz bei Internetwerbung für den Autoverleih ein Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) darstellt. Geklagt hat der Umwelt- und Verbraucherschutzband gegen einen Websitebetreiber, der auf seiner Internetseite Autos zum Mieten anbietet. Die Widerklage und der Einspruch der Beklagten, sie würde die Autos lediglich vermieten und nicht leasen, wurden abgewiesen. Die Kraftstoffverbrauchsangaben in Werbeanzeigen dienen dazu, dem Verbraucher einen Vergleich zwischen dem Energieverbrauch unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bieten.