„ENERGY MEETS INNOVATION“ als Marke nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 25.02.2013, Az.: 25 W (pat) 539/12 Die spruchartige Wortfolge " ENERGY MEETS INNOVATION" ist für die Dienstleistungen elektrische und elektronische Geräte, technische und kaufmännische Beratung im Energieberiech sowie Sammeln und Liefern von Daten als Marke auf Grund fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Da heutzutage die Verkehrskreise an englischsprachige Werbeslogans gewöhnt sind, wird auch dieser ohne Weiteres mit "Energie trifft (auf) Innovation" übersetzt werden können.
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