Unzulässige Vergütungsklauseln für Branchenbucheinträge
Urteil des LG Saarbrücken vom 26.10.2012, Az.: 13 S 143/12 Eine Vergütungsklausel für eine Leistung wird jedenfalls dann nicht Vertragsbestandteil, wenn diese Leistung üblicherweise unentgeltlich angebotenen wird (hier: Branchenbucheintrag), die Klausel selbst an einem völlig ungewöhnlichen Ort zu finden ist, drucktechnisch unauffällig im Vertrag mit aufgenommen wurde und zusätzlich durch eine ungewöhnliche Währungsangabe (Euro statt EUR) die Wahrnehmung der Preisangabe erschwert wird. Gemäß § 305 c Abs. 1 BGB ist eine solche Vergütungsklausel unzulässig und wird nicht Vertragsbestandteil.
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