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01. August 2016

Check-Mail im Double Opt-In-Verfahren stellt keine ungebetene Werbung dar

Schriftzug "No Spam" auf einem Verkehrsschild
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2016, Az.: I-15 U 64/15

Versendet ein Unternehmen im Rahmen eines Double Opt-In-Verfahrens eine Bestätigungsemail, um sicher zu gehen, dass der Inhaber einer Email-Adresse tatsächlich am Erhalt des betriebseigenen Newsletters interessiert ist, so stellt diese Aufforderung zur Bestätigung gerade keine ungebetene Werbung dar. Es geht dem Unternehmer im Interesse des Empfängers gerade nur um die Klärung, ob dieser in die Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung einer Einwilligung.

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