Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

22. September 2014

Ausdrücklicher Hinweis auf die beschränkte regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs erforderlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 133/13

Ist ein Telekommunikationstarif nur regional verfügbar, genügt es in einer Werbung nicht, ausschließlich in einer Fußnote auf diesen Umstand hinzuweisen, selbst wenn der Fußnotentext mit einem Hinweis zur Preisgestaltung beginnt. Erfolgt kein weiterer Hinweis auf die Beschränkung, liegt eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Dienstleistung vor.

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22. September 2014

Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde bei Rüge einer Verletzung der Vorlagepflicht

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 6/12

Die Rüge einer Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Bundespatentgericht kann nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG, wohl aber die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG eröffnen.

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22. September 2014

Irreführende Werbung für wissenschaftlich nicht bestätigte Therapiemethoden

Urteil des LG Dortmund vom 13.05.2014, Az.: 25 O 124/14

Die Werbung eines Arztes für bestimmte Therapiemethoden (hier: Softlasertherapie und Magnetfeldtherapie) ist irreführend und somit unzulässig, wenn die beworbene therapeutische Wirksamkeit der Behandlungen nicht wissenschaftlich belegt oder umstritten ist. Bei einem durchschnittlichen Verbraucher wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Therapie handle, die für die genannten Anwendungsgebiete wissenschaftlich bestätigt und klinisch geprüft sei. Bei einer von einem Arzt betriebenen Werbung geht der Verbraucher - anders als bei der Werbung von Heilpraktikern und Homöopathen - davon aus, dass die Behandlungsmethoden auf Erkenntnissen der klassischen Schulmedizin beruhen.

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22. September 2014

Foto einer Mieterfeier als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte

Urteil des BGH vom 08.04.2014, Az.: VI ZR 197/13

Ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG kann auch eine Abbildung von Menschen sein, die sich auf einem Mieterfest befinden, wenn dieses als Ereignis von lokaler gesellschaftlicher Bedeutung anzusehen ist. Wird dieses Foto ohne deren Einwilligung in einer Informationsbroschüre einer Wohnungsbaugenossenschaft veröffentlicht, um damit einen Eindruck über eine harmonischen Nachbarschaft zu vermitteln, so ist eine derartige Veröffentlichung unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit zulässig. Es kommt dabei insbesondere keine besondere Beeinträchtigung von Rechten der abgebildeten Personen in Betracht, weil sich die Broschüre nur an einen begrenzten Personenkreis richtet und keine Namensnennung erfolgt.

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19. September 2014

Zur Höhe des Streitwerts bei unberechtigter Lichtbildnutzung

Beschluss des OLG Köln vom 25.08.2014, Az.: 6 W 123/14

Die unberechtigte Nutzung eines einfachen Lichtbilds für einen gewerblichen eBay-Account und nicht lediglich im Rahmen eines privaten, einmaligen Verkaufs rechtfertigt die Festsetzung eines Streitwerts in Höhe von 6.000 EUR.

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19. September 2014

Kein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht im Verwaltungsrecht

Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.07.2014, Az.: 10 OB 49/14

Das erweiterte strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter ist auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht im Wege der Analogie übertragbar. Hinsichtlich eigener berufsbezogener Wahrnehmungen steht einem Pressevertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Eine Erweiterung des Weigerungsrechts im Einzelfall zur Wahrung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Pressvertreter als Zeuge vor Gericht eine Aussage bestätigen oder widerrufen soll, die unter seinem Namen bereits veröffentlicht worden ist.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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18. September 2014

Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

Urteil des LG Köln vom 14.03.2013, Az.: 14 O 320/12

Ein Hauptmieter haftet nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Untermieter. Wohnen diese nicht in seinem Haushalt, nutzen aber seinen Internetanschluss, so besteht keine Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Verletzungen, da der Hauptmieter dieser nicht nachkommen könnte, ohne gegen die dem Mietverhältnis innewohnende Unverletzlichkeit der Privatsphäre des Untermieters zu verstoßen. Ebenso wenig besteht eine Belehrungspflicht, zumindest solange kein konkreter Verdacht hinsichtlich einer möglichen Urheberrechtsverletzung besteht. Insbesondere in Fällen von Wohngemeinschaften mit gleichaltrigen Mitbewohnern besteht keine Belehrungspflicht des Hauptmieters, da dieser regelmäßig keinen Informationsvorsprung hinsichtlich der Benutzung und der Gefahren des Internets hat, der ihn zu einer Belehrung verpflichten würde.

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18. September 2014

Zur Haftung von Ehegatten in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Köln vom 08.05.2013, Az.: 6 W 256/12

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing kann allein der Betrieb eines Internetanschlusses unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen. Handelt es sich bei den Inhabern des Anschlusses jedoch um Ehegatten, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Partner zumindest mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind. In einem solchen Fall können die allgemeinen Schutzbehauptungen eines Ehepartners, dass zur fraglichen Zeit niemand den Anschluss genutzt habe und sämtliche Rechner des Haushalts ausgeschaltet waren, die Vermutung auch nicht entkräften.

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