Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

16. August 2011

Werbung mit einer gesundheitlichen Wirkung nur bei wissenschaftlichem Nachweis

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.07.2010, Az.: 4 U 12/04 Ein Apotheker warb mit einem Werbeflyer gegenüber anderen Apothekers für ein Nahrungsergänzungsmittel. Hierbei wurde der Eindruck vermittelt es gebe ein grundsätzliches Problem einer „Übersäuerung“ bzw. "Verschlackung" mit gravierenden Folgen. Diese Säure würde im Bindegewebe deponiert werden und zu einer "panzerartige Verhärtung" führen und damit zur "Orangenhaut" (Cellulite). Das Produkt des Apothekers schütze hiervor. Da diese Werbeaussage nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist, ist sie irreführend und damit unlauter. 
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16. August 2011

Leere Versprechungen sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.03.2011, Az.: I-20 U 85/10 Ein "Collagen-Lift-Drink" wurde mit der Wirkung beworben, schwaches und schlaffes Bindegewebe zu beheben und eine glatte und faltenfreie Haut hervorzurufen. Solche Werbeaussagen sind wissenschaftlich nachzuweisen.  Fehlt es an einem geeigneten wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung eines Produktes liegt eine wettbewerbswidrige Werbung vor. Der Nachweis für die gesundheitliche Wirkung muss  im Zeitpunkt der Werbung vorliegen und kann nicht nachträglich erbracht werden.
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12. August 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „E.L.Z.A.“ und „ELKA“

Beschluss des BPatG vom 12.07.2011, Az.: 25 W (pat) 510/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "E.L.Z.A." und der Wortmarke "ELKA".  Akustisch unterscheiden sich die Zeichen durch die markanten Buchstaben "Z" und "K". Außerdem wird ein Teil des relevanten Verkehrskreises E.L.Z.A. Buchstabe für Buchstabe aussprechen.  Daneben bestehen deutliche optische Unterschiede.
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12. August 2011

TV.de nicht per-se nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 541/10 Das BPatG ordnete an, dass das DPMA erneut in die Prüfung bzgl. der Eintragung der Wortmarke "Tv.de" einzutreten hat.  Das DPMA hat die Eintragung der Marke wegen einer fehlenden Unterscheidungskraft und einem Freihaltebedürfnis abgelehnt. Allerdings hat das DPMA die Anmeldung nicht im Hinblick auf die konkreten Waren- und Dienstleistungsklassen geprüft.

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12. August 2011

Verwechslungsgefahr zwischen „max“ und „mix“

Urteil des BGH vom 24.02.2011, Az.: I ZR 154/09

Zwischen "Enzymax" und "Enzymix" besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das "m" in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil "Enzy(m)" als auch dem zweiten Teil "(m)ax" bzw. "(m)ix" zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen.
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12. August 2011

Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes

Beschluss des OLG München vom 26.07.2011, Az.: 29 W 1268/11

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt dieses Recht im gewerblichen Ausmaß.  Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kommt es u.a. darauf an, ob ein unmittelbar oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erlangt wird. Es wird mittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, da eigene finanzielle Aufwendungen für den Erwerb des entsprechenden Inhalts eingespart werden.
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12. August 2011

„HELD DER ARBEIT“ verletzt kein Markenrecht

Beschluss des KG Berlin vom 07.06.2011, Az.: 5 W 127/11

Ein T-Shirt Aufdruck „HELD DER ARBEIT“ stellt keine markenmäßige Benutzung dar, sondern wird beschreibend verwendet. Entweder geht der der Verbraucher von einer humorvollen Aussage über den Träger des T-Shirts aus oder er erkennt einen Ehrentitel der DDR. Beide fassen den Aufdruck nicht als Herkunftshinweis auf.
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12. August 2011

„Die 100 reichsten Deutschen“

Urteil des LG München I vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11 Es ist zulässig über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers zu berichten - "Die 100 reichsten Deutschen". Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmers ist zulässig, da er sich im Rahmen der Freiheit der Berichterstattung, Art. 5 Abs. 1 GG, bewegt. Die Information über die Höhe des Vermögens bekannter Unternehmerpersönlichkeiten ist ein Indikator für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Nation und ist von wirtschafts- und steuerpolitischem Interesse. Dahinter treten eine etwaige Erpressungsgefahr und der etwaige Anstoß einer Neiddebatte zurück.
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11. August 2011

Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.06.2011, Az.: 3 U 2521/10

Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
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10. August 2011

Lernspiele urheberrechtlich geschützt

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 140/09

Lernspiele, die der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen und dazu das Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung einsetzen, genießen als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn in der Form der Darstellung eine persönliche, sich vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich abhebende, geistige Schöpfung zum Ausdruck kommt.
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