Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

23. Juli 2014

Umweltangaben bei Printwerbung von Pkw mit Tageszulassung

Urteil des LG Freiburg vom 14.04.2014, Az.: 12 O 72/13

Bei Printwerbung gelten tageszugelassene Pkw als Neu- und nicht als Gebrauchtwagen. Folglich ist eine Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2-Emissionen erforderlich. Diese Angaben wiederum müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein, was jedoch nur heißt, dass die Angaben nicht kleiner als der Gesamttext abgedruckt werden dürfen.

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23. Juli 2014

Keine Haftung der Bank bei unsorgfältiger Aufbewahrung der PIN

Pressemitteilung Nr. 20/14 des AG München vom 19.05.2014, Az.: 121 C 10360/12

Wird unter Eingabe der richtigen PIN nach dem Diebstahl einer Bankkarte eine unbefugte Abhebung an einem Geldautomaten vorgenommen, spricht dieser Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN grob unsorgfältig zusammen mit der Karte aufbewahrt hat. In diesem Fall hat der Bankkunde keinen Anspruch gegenüber der Bank auf Erstattung.

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22. Juli 2014

Keine Verletzung des UMTS-Patents durch Nokia

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2014, Az.: 6 U 27/11

Durch das streitgegenständliche Patent soll eine optimale Verteilung der Ressourcen des Telekommunikationsnetzes auf die teilnehmenden Mobilfunkgeräte erreicht werden. Der UMTS-Standard macht von der technischen Lehre des Patentanspruchs jedoch in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch. Auch eine Verletzung des Patents liegt nicht vor, wenn es bereits an einer Benutzung der technischen Lehre des geänderten Patents durch den UMTS-Standard fehle.

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22. Juli 2014

Vertrieb von Fahrzeugteilen ohne E-Prüfzeichen wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2014, Az.: 4 U 127/13

Fehlt bei einer angebotenen "Soffitte", die auch als Kennzeichenbeleuchtung einsetzbar ist, das erforderliche amtliche Prüfzeichen, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Auch multifunktional einsetzbare Bauteile, die außerhalb des KFZ-Bereichs verwendbar sein können, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. So ist allein die objektive Verwendungsmöglichkeit des Bauteils maßgeblich. Im Interesse der Verkehrssicherheit soll verhindert werden, dass nicht mit Prüfzeichen versehene Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, in den Verkehr gebracht werden.

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22. Juli 2014

Haftungsprivilegierung als Host-Provider gilt auch für Unterlassungsansprüche

Urteil des KG Berlin vom 16.04.2013, Az.: 5 U 63/12

Der Betreiber der Hotelbewertungs-Website „HolidayCheck.com“ haftet nicht uneingeschränkt für unwahre und rufschädigende Behauptungen von Nutzern, da er die dort getätigten Bewertungen nicht vorher auf rechtsverletzende Einträge überprüfen muss. Insoweit findet die Haftungsprivilegierung für Host-Provider auch auf Unterlassungsansprüche Anwendung, selbst wenn der Diensteanbieter ein ausländisches Unternehmen ist. Der Einsatz von Wortfiltern zum Auffinden rechtsverletzender Einträge kann nicht dazu führen, dass der Diensteanbieter das Haftungsprivileg verliert.

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22. Juli 2014

Keine Haftung des Tech-C/Zone-C für Markenverletzungen

Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Der Tech-C oder Zone-C einer Domain haftet nicht als Störer für etwaige Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die vom Domain-Inhaber begangen worden sind, da er nicht dazu verpflichtet ist, die von ihm betreuten Domains auf ihren Inhalt zu überprüfen.

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21. Juli 2014

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenschuhe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.04.2014, Az.: 6 U 276/12

Für bestimmte Damenschuh-Modelle, die sich aus der Masse vergleichbarer Produkte hervorheben und den Rückschluss auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zulassen, besteht wettbewerblicher Leistungsschutz, da sie wettbewerbliche Eigenart besitzen. Die Übernahme aller wesentlichen Gestaltungsmerkmale dieses Schuhs setzt die Gefahr einer Herkunftstäuschung und verstößt daher gegen Wettbewerbsrecht.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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18. Juli 2014

Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Wird im Rahmen eines ADR-Verfahrens auf Übertragung einer .eu-Domain entschieden, und binnen der 30-tägigen Frist auf Zustellung der Entscheidung ein entsprechendes Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht eingeleitet, so ist diese ADR-Entscheidung wirkungslos. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain bzgl. einer .eu-Domain kann nicht ausgeurteilt werden, weil der Inhaber eines mit der Second-Level-Domain gleichlautenden Bezeichnung dann besser gestellt würde als ohne die rechtsverletzende Handlung. Gerade auch bei .eu-Domains besteht nämlich die Möglichkeit eines sog. Dispute-Eintrags, dessen sich der Rechteinhaber bedienen könnte. Insoweit besteht für den Rechteinhaber auch hier nur ein Anspruch auf Freigabe bzw. Erklärung der Löschung der Domain gegenüber der EURid.

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