Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

17. Juli 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internets

Urteil des AG Düsseldorf vom 31.03.2014, Az.: 20 C 8948/13

Kommt es für mehrere Tage zu einem Ausfall des Internet-Anschlusses, so steht dem Anschlussinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Anbieter zu. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei unter Zugrundelegung des monatlichen Preises für die Bereitstellung des Anschlusses sowie der Anzahl der Tage, an denen das Internet ausgefallen war, berechnet. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung einer Ersatzsache zur Überbrückung der Ausfallzeit besteht nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind.

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17. Juli 2014

Prominente müssen Berichterstattung über Kuss in einer Diskothek nicht hinnehmen

Urteil des OLG Köln vom 07.01.2014, Az.: 15 U 86/13

Eine Wort- und Bildberichterstattung über wilde Kussszenen zwischen Prominentenkindern in einer Diskothek stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar und darf nicht ohne deren Zustimmung erfolgen. In einer Abwägung zwischen der Privatsphäre und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das schutzwürdige Interesse der Betroffenen. Der überwiegend unterhaltende Zeitungsbeitrag und die Fotos stellen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Prominenten dar, die sich zwar in einem öffentlichen Raum befanden, jedoch nicht damit rechnen mussten, dass jede ihrer Handlungen einer unbegrenzten Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.

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15. Juli 2014

Werbeslogan „Wir haben die bessere Energie!“ nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13

Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.

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15. Juli 2014

Keine „Smiley-Bewertung“ für Lebensmittelbetriebe

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014, Az.: OVG 5 S 21.14

Es ist keine taugliche Rechtsgrundlage im Verbraucherinformationsgesetz für eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer amtlichen Kontrolle im Internet in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen ersichtlich.

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15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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15. Juli 2014

Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

Urteil des LG Wuppertal vom 16.06.2014, Az.: 12 O 38/13

Werden Rasierklingen derart hergestellt, dass unter Zuhilfenahme eines die Klingen umfassenden Seifenblocks die Haut während der Rasur geschützt und gepflegt wird, indem der Seifenblock aufschäumt und Feuchtigkeit spendet, handelt es sich um ein kosmetisches Produkt, welches mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Verwendungsdauer nach Öffnen zu versehen ist. Eine solche Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn noch vor Markteinführung oder der Bewerbung des Produkts der Nachweis der Unverderblichkeit erbracht wurde.

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14. Juli 2014

Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“

Urteil des LG München I vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14

Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

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14. Juli 2014

Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums

Urteil des LG Fulda vom 09.05.2014, Az.: 1 S 19/14

Wird eine Auktion auf der Internetplattform eBay vorzeitig durch den Verkäufer beendet, so kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers kann jedoch unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme stehen, welcher dann eingreift, wenn ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Für das Eingreifen des Vorbehalts ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Vorbehalt beruft. Im Falle fehlender Beweise für einen Irrtum kann ein Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden entstehen.

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14. Juli 2014

Google darf Sex-Fotos von Max Mosley nicht mehr verbreiten

Urteil des LG Hamburg vom 24.01.2014, Az.: 324 O 264/11

Google darf – zumindest im Bereich der Bundesrepublik Deutschland – keine Bilder mehr von Max Mosley anzeigen, die ihn bei sexuellen Handlungen abbilden. Ausschlaggebend dafür seien die besonderen Umstände:

Zum einen greifen die Bilder in besonderem Maße in dessen geschützte Intimsphäre. Allein damit ist kein zu verbreitender zulässiger Kontext denkbar.

Zum anderen ist Mosely in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche einzelne Personen vorgegangen, die diese Bilder nicht mehr zeigen dürfen. Allerdings ist ihm ein solches Vorgehen nicht weiter zumutbar, wenn die Bilder durch den Anbieter Google immer wieder neu verbreitet werden. Google ist, zumindest ab Kenntniserlangung einer bestehenden Rechtsverletzung dazu verpflichtet, entsprechende Ergebnisse zu filtern.

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