Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

27. Mai 2014

Verbraucherschützer erreichen Erfolg gegen englisch verfasste AGB von WhatsApp

Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014, Az.: 15 O 44/13

Durch das Vorhalten von lediglich englisch verfassten AGB beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werden diese Verbrauchern nicht zumutbar zur Kenntnis gebracht. Dies gilt umso mehr, als Verbraucher im Übrigen (z.B. auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes) nur auf deutsch angesprochen werden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verbraucher die ohnehin schon schwer verständlichen Rechtstexte in einer anderen Sprache verstehen können. Darüber hinaus kam der Dienst seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht nach, da es Nutzern unter anderem weder postalische Anschrift des Unternehmens noch einen zweiten Kommunikationsweg anbot.

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27. Mai 2014

Verwendung einer fremden Marke als Metatag oder „Title“ bei erschöpfter Ware

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 31.03.2014, Az.: 6 W 12/14

Wird ein fremder Markenname als Metatag oder sogenannter „Title“ im Quellcode einer Internetseite verwendet, kann dies zulässig sein, wenn es sich dabei um einen Wiederverkäufer bereits erschöpfter Ware handelt. Der Markeninhaber könnte sich einer solchen Verwendung seiner Marke dann widersetzen, wenn sich aus den Gesamtumständen berechtigte Gründe ergeben.

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26. Mai 2014

Gewerbetreibende haben das Recht unter ihrer Geschäftsbezeichnung kostenlos ins Telefonbuch eingetragen zu werden

Urteil des BGH vom 17.04.2014, Az.: III ZR 182/13

Gewerbetreibende haben einen Anspruch darauf, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung in "Das Telefonbuch" oder online in "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden. Denn zum Namen des Gewerbetreibenden zählt auch seine Geschäftsbezeichnung, durch die er als solcher identifiziert werden kann. Unerheblich ist, ob der Gewerbetreibende in der Handwerksrolle oder im Handelsregister eingetragen ist. Maßgeblich ist nur, ob ein Geschäftsname im Verkehr derart gebräuchlich ist, dass er der Identifizierung des Gewerbetreibenden dient.

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26. Mai 2014

Veröffentlichung eines zufällig aufgenommenen Bikinifotos verletzt Persönlichkeitsrecht

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.05.2014, Az.: 6 U 55/13

Die Veröffentlichung eines Lichtbildes, das eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Fußballstar zeigt, verletzt das Recht am eigenen Bild und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau dar. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt in einer Abwägung nicht ein solches Gewicht zu, dass ihm gegenüber dem Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre Vorrang einzuräumen wäre. Die Zahlung einer Geldentschädigung ist dabei nur bei schweren Eingriffen in die Intim- oder Privatsphäre, bei unwahren Behauptungen oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Ein solcher Fall liegt hier gerade nicht vor.

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23. Mai 2014

Irreführende Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“ und nicht-amtlichem Gütesiegel

Urteil des LG Berlin vom 29.10.2013, Az.: 15 O 157/13

Wirbt ein Online-Shop mit einer „Geld-zurück-Garantie“, so müssen die Bedingungen für deren Inanspruchnahme klar und eindeutig sowie an für den Verbraucher leicht zugänglicher Stelle angegeben werden, anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Auch die Werbung mit einem „Shop Usability Award“ ohne Angabe der Kriterien für dessen Verleihung sowie mit einem eigens angefertigten Gütesiegel ist irreführend und daher unzulässig.

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23. Mai 2014

Markenrechtsverletzung durch Domainweiterleitung

Urteil des LG Kiel vom 17.10.2013, Az.: 15 O 102/13

Werden durch die Weiterleitung der Domain eines Kunden auf eine geschäftliche Website des technischen Ansprechpartners der DENIC (sog. „Tech-C“) die Markenrechte eines Dritten verletzt, so wird vermutet dass der technische Assistent zumindest Kenntnis von der Weiterleitung gehabt und diese stillschweigend gebilligt hat, obwohl er sie selbst sofort hätte beseitigen können. § 12 Abs. 2 UWG findet bei kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten im Interesse einer schnellen und effektiven Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die auf gewerbliche Schutzrechte gegründet werden, analoge Anwendung.

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23. Mai 2014 Top-Urteil

Ex-Partner müssen erotische Aufnahmen voneinander löschen

Laszife Frau in Dessous.
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13

Während einer Beziehung in beiderseitigem Einverständnis gefertigte erotische Foto- und Filmaufnahmen müssen nach Ende der Beziehung gelöscht werden, wenn einer der einstigen Partner das fordert. Zwar ist in der einvernehmlichen Ablichtung eine Einwilligung zu Beziehungszeiten zu sehen, doch ist diese bei erotischen Aufnahmen auf die Dauer derselben zeitlich begrenzt.

Darüber hinaus ist diese Einwilligung aber auch per se widerruflich, da erotische Aufnahmen den Kernbereich der Intimsphäre betreffen, und folglich das Löschungsinteresse des Einen höher wiegt als das Eigentumsrecht des Anderen an den Aufnahmen. Anders als bei diesen intimen Aufnahmen, besteht jedoch kein Anspruch auf Löschung von Alltags- und Urlaubsbildern.

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22. Mai 2014

Zur Haftung eines Mitarbeiters für Markenverstöße unter der Domain des Unternehmens

Urteil des LG Köln vom 24.10.2013, Az.: 31 O 212/13

Wird die Domain eines Unternehmens auf einen Mitarbeiter registriert, so haftet dieser als Mittäter für Markenrechtsverletzungen des Arbeitgebers, die unter der Domain erfolgen, auch wenn er bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die Verwendung des Zeichens „Aztekenofen“ für Gartenöfen stellt eine Markenverstoß dar, da aufgrund von Warenidentität eine Verwechslungsgefahr zu dem als Wortmarke geschützten Zeichen „Azteken“ für Heizungsanlagen und Öfen besteht.

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21. Mai 2014

Zur konkludenten Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines Computerprogramms

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.10.2013, Az.: 11 U 47/13

Wird ein im Auftrag entwickeltes Computerprogramm nach Fertigstellung freigeschaltet und vom Auftraggeber uneingeschränkt abgenommen sowie die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt, so spricht dies für eine konkludente uneingeschränkte Einräumung der Nutzungsrechte. Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der Vertragszweck, die vorangegangene Vertragspraxis und die Branchenübung. Eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ist dabei zwingend an eine Einräumung von Vervielfältigungs-und Verbreitungsrechten gebunden.

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20. Mai 2014

Verwechslungsgefahr zwischen „FAIRWILD“ und „WILD“

Urteil des EuGH vom 07.03.2013, Az.: T-247/11

Die Wortmarke "FAIRWILD" und die ältere Gemeinschaftswortmarke "WILD" weisen in bildlicher und in klanglicher Hinsicht eine durchschnittliche Ähnlichkeit auf. So ist die ältere Marke "WILD" vollständig in der Marke "FAIRWILD" enthalten. In Anbetracht der Ähnlichkeit oder Identität der betreffenden Waren besteht daher Verwechslungsgefahr.

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