Inhalte mit dem Schlagwort „Entstellung“

15. Februar 2024

Kein Urheberrechtsschutz bei Nachbauten einer Neuzusammensetzung

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des BGH vom 09.11.2023, Az.: I ZR 203/22

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Kinder und Erben eines Architekten gegen eine Vertreiberin eines Tischgestells zurück, da keine Verletzung des Urheberrechts durch inhaltliche Änderung des Werks bzw. keine Verletzung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rechte gegen Entstellung (§ 14 UrhG) in Betracht kommen. Konkret ging es darum, dass die Beklagte ein Tischgestell vertrieb, dessen Urstück durch Zersägen und erneutem Zusammensetzen eines Exemplars entstand, welches der Architekt geschaffen hatte. Nach Beurteilung des OLG Frankfurt a.M. und dem BGH steht den Klägern kein Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz zu, da der urheberrechtliche Schutz des ursprünglichen Tischgestells, der vor allem auf seinen diagonalen Kreuzstreben beruhte, nicht mehr gegeben ist, wenn durch die Herstellung eines neuen Tisches ein neuer Gesamteindruck entsteht. Außerdem liegt keine Entstellung des Originaltisches vor, da die Klage gegen den Vertrieb des neuen Tisches gerichtet ist und deren Herstellung nicht durch regelmäßige Zerlegung und Neuzusammensetzung des Originaltisches erfolgt. Dies geschah nur bei dem ersten Tisch und die Nachbauten sind damit so einzustufen, wie wenn der Originaltisch nur in der Vorstellung des Neuschaffenden zerlegt und das neue Tischgestell mit neuen Materialien hergestellt worden sei.

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29. April 2011

Entstellung eines Brunnens

Urteil des OLG Hamm vom 12.04.2011, Az.: I-4 U 197/10

Wird durch Umbaumaßnahmen (auch notwendige) ein Teil eines Kunstwerkes dauerhaft verdeckt und dessen Wechselwirkung mit seiner Umgebung maßgeblich beeinträchtigt, so kann dies eine Entstellung des Kunstwerkes darstellen. Der Urheber kann dann eine Beseitigung der Entstellung fordern. Im vorliegenden Fall wurde eine Vertiefung im Raum umgebaut, so dass der Boden eine ebene Fläche bildete. Hierdurch war das kunstvoll verzierte Äußere eines Brunnenbecken nicht mehr sichtbar, obwohl eine Anhebung des Brunnens möglich gewesen wäre.
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24. November 2009

Kunstfreiheit vs. postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 16 U 39/09 Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Buch über eine namentlich benannte Schauspielerin aus der NS-Zeit trotz biographischer Züge als Fiktion gelte und somit grundsätzlich von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Dennoch ist Art. 5 Abs. 3 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches über den Tod einer Person hinaus besteht, eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, seit welchem Zeitraum die Person tot ist und wie bekannt und aktuell die Erinnerungen an die Person in der Öffentlichkeit vorherrschen.
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