Inhalte mit dem Schlagwort „EnVKV“

26. April 2017

Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte gilt auch im Online-Handel

Minieinkaufswagen voll mit Elektroartikeln auf Laptoptastatur
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 221/15

Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, 1060/2010 und 1061/2010 und des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2002/40/EG sowie - nunmehr - des Art. 4 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.

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16. Februar 2017

Zur Energieeffizienzkennzeichnung auf noch verpackten Haushaltsgeräten

mehrere Haushaltsgeräte stecken in einem Loch, darüber einer Energieverbrauchskennzeichnungstabelle
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 213/15

a) Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. a der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1060/2010 und 1061/2010, des Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/40/EG in Verbindung mit § 4 EnVKV und - nunmehr - des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.

b) In einer Verkaufsstelle in undurchsichtigen Verpackungen aufgestellte Haushaltskühlgeräte und Haushaltsgeschirrspüler sind nicht ausgestellt im Sinne von Art. 4 Buchst. a der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010 und 1060/2010.

c) Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010 und 1060/2010 gelten allein in Fällen des Fernverkaufs, nicht dagegen für den stationären Handel.

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27. November 2015

Keine Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte

schwarzer Kühlschrank steht in einem Karton
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2015, Az.: 4 U 165/14

Die Präsentation eines Haushaltskühlgerätes in der dazugehörigen Kartonumverpackung fällt nicht unter die Definition des Ausstellens und ist daher nicht von der Etikettierungspflicht nach § 4 IV S. 1 EnVKV umfasst. Ein Ausstellen ist vielmehr das Präsentieren des Kühlgerätes selbst, wobei der Kunde das Gerät unmittelbar begutachten kann.

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28. August 2015

Ausstellen von Elektrobacköfen ohne Energieeffizienz-Etikettierung wettbewerbswidrig

weißer Stecker vor Energieeffizenzskala
Urteil des OLG Hamm vom 26.07.2012, Az.: I-4 U 16/12

Werden Elektrogeräte als Einzelgeräte oder in Verbindung mit einer Musterküche ausgestellt, so müssen diese mit Etiketten über die Energieeffizenzklasse und über den Verbrauch an Energie im Sinne der EnVKV versehen sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 a EnVKG vor.

Dem steht weder entgegen, dass die in den Musterküchen verbauten Elektrogeräten als Ausstellungstücke nicht zum Verkauf stehen, noch dass die Geräte bereits für Kochevents mit Profi-Köchen in Betrieb genommen wurden. Auch unverkäufliche oder benutzte Musterküchen dienen immer noch dem Werbezweck und fallen daher nach § 2 Nr. 1 EnVKG unter das Tatbestandsmerkmal des „Ausstellens“. Diese unterliegen daher der Etikettierungspflicht, da der Verbraucher vor einer möglichen Kaufentscheidung durch genaue und sachdienliche Unterrichtung über den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelavanten Produkten informiert werden soll.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

Silbernes Auto wird von der Sonne angestrahlt
Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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14. Mai 2014

Bewerbung von LED-Monitoren mit Preisangaben nur zulässig bei Angabe der Energieeffizienzklasse

Urteil des OLG Köln vom 26.02.2014, Az.: 6 U 189/13

Wird ein LED-Monitor zu Werbezwecken mit einer Preisangabe beworben, so muss dazu auch die jeweilige Energieeffizienzklasse angegeben werden. LED-Monitore sind dabei nicht als Computermonitore anzusehen, sondern vielmehr als Fernsehgeräte, also Videomonitore, womit die Notwendigkeit einer solchen Angabe nach Anlage 2 Abs. 1 Nr. 4 zur EnVKV und der dort in Bezug genommenen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU gegeben sei.

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21. Mai 2013

Energieverbrauchskennzeichnung bei Musterküchengeräten

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 5 U 35/12 Gemäß § 3 EnVKV muss jeder gewerblicher Anbieter von neuen Haushaltsgeräten seine Käufer über den Verbrauch an Energie und anderer wichtiger Ressourcen wie z.B. auch Wasser der jeweiligen Geräte informieren. Für Gebrauchtgeräte hingegen besteht eine solche Informationspflicht nicht. Technische Geräte, die im Rahmen einer Musterküche bereits aufgebaut waren, gelten hierbei nicht als Gebrauchtgeräte, da mit ihnen im Ladengeschäft in der Regel tatsächlich weder gebacken oder gekocht, noch abgewaschen wurde, diese somit noch nicht „in Gebrauch“ waren.
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21. Januar 2013

Abmahnung muss hinreichend konkret sein

Urteil des LG Freiburg vom 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12

Das LG Freiburg betonte jüngst in einem Urteil, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinreichend konkret sein müssen. Vorliegend hatte ein Verbraucherverein den Betreiber eines Küchenfachgeschäfts abgemahnt, weil dieser in seinen Ausstellungsräumen Küchen ausstellte und zum Kauf anbot, ohne die darin enthaltenen elektrischen Haushaltsgeräte mit Etiketten über die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch zu versehen. In der Abmahnung warf man dem Betreiber jedoch nur pauschal vor, gegen die entsprechenden Vorschriften zu verstoßen, ohne jedoch ein konkretes Verhalten abzumahnen. Als Konsequenz wurden dem Verein die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt, da die Beschreitung des Klagewegs bei korrekter Abmahnung unnötig gewesen wäre und der Betreiber den Anspruch auf Unterlassung sofort anerkannte.
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