Werbung einer Tanzschule mit Erfolgsgarantie unzulässig
Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2013, Az.: 4 U 171/12 Wirbt eine Tanzschule mit der Garantie, bei der Teilnahme ihres Unterrichts einen gewünschten Lernerfolg zu erzielen, so stellt dies eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar.
Weiterlesen