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19. Juni 2019

Anforderungen an die Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage.
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18

Die wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes hängt nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitglieder ab. Nach § 8 III Nr. 2 UWG muss einem Verband eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Außerdem müssen laut OLG Frankfurt – insbesondere da es sich in diesem Fall bei den Mitgliedern fast ausschließlich um eBay-Verkäufer handelt – die Marktbedeutung und das wirtschaftliche Gewicht mit einbezogen werden.

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