Kumulation unerheblicher Mängel kann zum Rücktritt berechtigen
Pressemitteilung Nr. 26/13 des AG München zum Urteil vom 07.02.2013, Az.: 275 C 30434/12 Weist das Erzeugnis eines Werkvertrags mehrere Mängel auf, die jeweils für sich genommen unerheblich sind, kann der Besteller dennoch zum Rücktritt berechtigt sein, wenn alle Fehler zusammen nicht mehr unerheblich sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 10 % des Werklohns ausmachen.
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