Inhalte mit dem Schlagwort „Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“

01. Februar 2016

Versicherungsvertreter darf nicht zeitgleich als Versicherungsmakler auftreten

Kompassnadel die in Richtung des Wortes "Versicherung" zeigt auf dunkelgrauem Grund
Urteil des LG Freiburg vom 30.12.2015, Az.: 12 O 86/15 KfH

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvertreter mit entsprechender Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO auftritt, und zeitgleich als Handelsvertreter für eine Maklergesellschaft tätig wird, handelt wettbewerbswidrig, da eine Doppelfunktion als Versicherungsvertreter und -makler nicht zulässig ist. Denn während der Versicherungsvertreter die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen hat, hat ein Versicherungsmakler im Sinne des Kunden zu handeln und muss dessen Interessen wahren.

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