Inhalte mit dem Schlagwort „Erlaubnis“

12. März 2021 Top-Urteil

EuGH zum Framing: Nunmehr eine Urheberrechtsverletzung?

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 09.03.2021, Az.: C-392/19

Das sogenannte Framing, also das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Webseite, ohne den entsprechenden Inhalt selbst verfügbar zu machen, beispielsweise durch das Zeigen eines „Thumbnails“, kann unter Umständen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellen. Dies sei dann der Fall, wenn der Rechtsinhaber Maßnahmen getroffen hat, um die entsprechenden Inhalte nur einem bestimmten Publikum zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahmen durch das Framing umgangen würden. Konkret bedeutet dies, dass es künftig der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, wenn entsprechend geschützte Inhalte im Wege des Framings auf der eigenen Webseite eingebettet werden sollen.

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03. Dezember 2010

Sportwettenmonopol nicht mehr Grundlage für Verbot privater Anbieter

Urteil des VG Hamburg vom 02.11.2010, Az.: 4 K 1495/07 Die Untersagungsverfügung gegen privaten Sportwettenanbieter kann nicht mehr auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt werden, da dieses nach der Entscheidung des EuGH aus dem September 2010 europarechtswidrig ist. Dem privaten Anbieter kann das Fehlen einer Erlaubnis auch nicht entgegengehalten werden, da für ihn keine Möglichkeit besteht, eine Erlaubnis zu erlangen. Bisher fehlende Ermessenserwägungen der Behörde können im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden.
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05. Oktober 2010

Fiktive Lizenzgebühr bei Werbung mit Promifoto

Urteil des HansOLG Hamburg vom 10.08.2010, Az.: 7 U 130/09

Wird ein Paparazzibild ohne Kenntnis des fotografierten Promis zu Werbezwecken verwendet, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Denn der Verlag erlangt durch die Verwendung zur Werbung einen vermögenswerten Vorteil, indem der Prominente unentgeltlich als Werbeträger missbraucht wird.
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27. August 2010

Glücksspiel nur durch einen Anbieter EU-rechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C-258/08

Eine nationale Regelung, nach der die Veranstaltung von Glücksspielen nur einem einzelnen Anbieter erlaubt ist, ist europa-rechtlich nicht zu beanstanden. Nationale Gerichte sind ferner nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Durchführungsmaßnahmen zur Sicherstellung dieser Regelung geeignet und verhältnismäßig sind, sofern die praktische Wirksamkeit der Regelung sicher gestellt wird und die Maßnahme keine zusätzlichen Beschränkungen gegenüber der Regelung enthält.
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27. Mai 2009

Verzockt

Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08

Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.

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27. Mai 2009

Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 11 W 8/09 (Kart)

Ein Unternehmen, das Glücksspiele im Internet anbietet, bedarf der Erlaubnis dafür, unabhängig davon, ob der Sitz im Bundesland oder in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Anknüpfung erfolgt über das Vermitteln im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes zum Glücksspiel. Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn eine Teilnahme an Glücksspielen des jeweiligen Bundeslandes zielgerichtet ermöglicht wird.

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06. Mai 2009

Keine Tombola im Internet

Urteil des LG Köln vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09

Ein nach Art einer Tombola konzipiertes "Gewinnspiel" kann auch als erlaubnispflichtiges Glücksspiel gelten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verbraucher neben der im Rahmen der Registrierung gewährten Gratislose weitere - wenn auch nur niedrigpreisige - Lose gegen Entgelt erwerben und somit seine Gewinnchancen erhöhen kann.

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