Inhalte mit dem Schlagwort „Erledigungserklärung“

19. November 2015

Kostenfrage bei Abgabe einer Unterwerfungserklärung

Schriftzug Gerichtskosten blau hinterlegt
Beschluss des OLG Frankfurt vom 28.09.2015, Az.: 6 W 90/15

Erachtet der Kläger eine Unterwerfungserklärung vorgerichtlich als nicht ausreichend, welche jedoch zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr geeignet ist, so muss er die daraus folgenden Gerichtskosten selbst tragen, wenn er in der mündlichen Verhandlung nach einer weiteren vom Beklagten abgegebenen Unterlassungserklärung die Sache als erledigt ansieht.

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07. Januar 2010

Späte Einsicht kostet

Beschluss des LG Münster vom 02.06.2009, Az.: 25 O 126/08 Ändert der Beklagte seine Werbeaussagen bezüglich seines Laserlifts und unterwirft sich dem Kläger, nachdem dieser den Vorschuss für ein Gutachten über die Wirkungsweise des Laserlifts eingezahlt hat, stellt dies klar, dass ein solches Vorgehen ausschließlich der Vermeidung der Beweisaufnhame zur Feststellung der Wirkungsweise des Laserlifts dient. Daher wird durch die beiderseitige Erledigungserklärung zwar keine notwendige Beweisaufnahme mehr durchgeführt, dennoch werden aus genanntem Grund die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben.
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