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05. März 2014

Keine Pflicht zur Löschung von Belegschaftsfotos mit ehemaligem Mitarbeiter

Urteil des LArbG Mainz vom 30.11.2012, Az.: 6 Sa 271/12

Die Nutzung eines Fotos von der Belegschaft im Internet seitens eines Arbeitgebers stellt auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters keine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Einwilligung erteilt worden war, das Foto den ehemaligen Arbeitnehmer nicht gesondert herausstellt und das Bild nur Illustrationszwecken dient.

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