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12. Oktober 2020

Schaumwein aus Italien?

Zwei Korken vor einem Korkenzieher
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.09.2020, Az.: 6 W 95/20

Ein Schaumwein dessen Trauben in Italien geerntet werden und deren erste Verarbeitung zu Wein ebenfalls in Italien erfolgt, darf auch dann mit „Schaumwein aus Italien“ beworben werden, wenn dem Grundwein in einer „zweiten Gärung“ Likör, Zucker und Hefe hinzugefügt werden und dies in Spanien stattfindet. Da die Trauben in Italien geerntet werden und auch dort zu Wein verarbeitet werden, handele es sich nicht um eine irreführende Werbung. Der Ort der zweiten Gärung könne alternativ als Herkunftsangabe gewählt werden, so das OLG.

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