Unbegründete Verbote von Erotik-Teletexttafeln sind rechtswidrig
Fernsehsendern, die entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Angebote in Form von Erotik-Teletexttafeln vorhalten, darf dies von der Kommission für Jugendmedienschutz nicht ohne Begründung versagt werden. Außerdem verstößt ein Verbot aller Erotik-Teletextseiten gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn nur 136 der 300 Seiten als "problematisch" bewertet worden sind.