Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs
Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.