Inhalte mit dem Schlagwort „EU-Verordnung“

28. Januar 2019

Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

Staubsauger mit Energieeffizienzlabel
Urteil des EuG vom 08.11.2018, Az.: T-544/13 RENV

Das EuG hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die darin vorgesehene Methode zur Ermittlung der Energieeffizienz der Geräte sah Tests vor, die an Staubsaugern mit leeren Staubsaugerbeuteln durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweise könne die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen werden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen. Die Staubsaugerbehälter müssten bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein, um eine wissenschaftliche Gültigkeit der erzielten Ergebnisse und die Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu garantieren.

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10. August 2018

Keine Irreführung durch Unterlassen: Testbedingungen zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse bei Staubsaugern müssen nicht angegeben werden

Energieeffizienklassen in Diagramm
Urteil des EuGH vom 25.07.2018, Az.: C-632/16

1. Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es keine „irreführende Unterlassung“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern angegebenen Energieeinstufung geführt haben, vorenthalten werden.

2. Die Delegierte Verordnung Nr. 665/2013 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass an anderer Stelle als auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung Nr. 665/2013 Etiketten oder Symbole angebracht werden, die auf die Informationen auf dem Energieetikett verweisen, wenn diese Anbringung beim Endverbraucher zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Energieverbrauchs des fraglichen im Einzelhandel vertriebenen Staubsaugers während seines Gebrauchs führen kann; dies unter Berücksichtigung aller einschlägigen Gesichtspunkte aus Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbrauchers unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.

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13. Oktober 2016

Unzulässige gesundheitsbezogene Nährstoffangaben in Werbeaussagen

Tabletten auf Löffel
Urteil des BGH vom 07.04.2016, Az.: I ZR 81/15

a) Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.

b) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden wird, ein bestimmtes Produkt könne Schäden an Haut, Haaren oder Fingernägeln beseitigen, ist mit den nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ein bestimmter Nährstoff trage zur Erhaltung normaler Haut, Haare oder Nägel bei, nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

c) Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht erkennen lässt, auf welchen der in der Liste der zugelassenen Angaben im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgeführten Nährstoffen, Substanzen, Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien die behauptete Wirkung eines Produkts beruht, ist mit den zugelassenen Angaben nicht inhaltsgleich und daher unzulässig.

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29. Juli 2010

Erneute Tarifanpassung für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010

Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
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02. Juli 2009

Ende der „Roaming-Abzocke“: Dank der EU-Vorschriften sinken ab dem 01.07.2009 die Preise für SMS, Handyanrufe und Web-Surfen im EU-Ausland

Pressemitteilung der Europäischen Union vom 01.07.2009, IP/09/1064

Die ab diesem Monat in Kraft getretenen EU-Roamingvorschriften sollen die Roaming-Mobilfunkkosten für Verbraucher im EU-Ausland um 60 % senken und die Mobilfunknutzung im EU-Ausland attraktiver machen. Von nun an darf das Versenden einer SMS aus dem EU-Ausland nur noch höchstens 0,11 € kosten. Billiger wird auch das Telefonieren: Ein ausgehender Anruf darf pro Minute nicht mehr als 0,43 € und ein eingehender Anruf nicht mehr als 0,19 € kosten.

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