Inhalte mit dem Schlagwort „EuGH“

17. Juni 2021 Top-Urteil

Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

Schloss mit DSGVO Schriftzug, der von Europa Sternen umringt wird
Urteil des EuGH vom 15.06.2021, Az.: C-645/19

Nationale Datenschutzbehörden können unter gewissen Voraussetzungen gegen DSGVO-Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist zwar grundsätzlich die federführende Datenschutzbehörde für die Geltendmachung von Verstößen gegen die DSGVO zuständig. Unter gewissen Umständen können jedoch auch andere nationale Aufsichtsbehörden vor einem Gericht eines EU-Mitgliedsstaats tätig werden, auch wenn sie in Bezug auf die Datenverarbeitung nicht federführende Behörde sind. Dabei muss jedoch eng mit der jeweiligen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet werden. Demnach kann die belgische Datenschutzbehörde von Facebook Belgium die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verlangen, obwohl Facebook seine Hauptniederlassung in Irland hat und damit grundsätzlich die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

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07. Juni 2021

Erfassung von Fluggastdaten bei innereuropäischen Flügen – Verstoß gegen Unionsrecht?

EIn Flugzeug befindet sich während eines Sonnenuntergangs im Landeanflug.
Beschluss des VG Wiesbaden vom 15.05.2020, Az.: 6 K 806/19.WI

Das Fluggastdatengesetz, das die PNR-Richtlinie umsetzt und auch die Speicherung von Fluggastdaten bei innereuropäischen Flügen ermöglicht, verstößt gegen die unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit. Das Gericht entschied außerdem, das Verfahren auszusetzen und sich an den EuGH zu wenden. Die Vorlagefragen beziehen sich unter anderem auf die Vereinbarkeit der Richtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes mit Unionsgrundrechten. Zudem ist laut VG Wiesbaden die Bestimmtheit der Vorschriften generell sowie die Verhältnismäßigkeit der Speicherdauer im vorliegenden Fall fraglich.

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12. April 2021

BGH: Allgemeine und spezielle gesundheitsbezogene Angaben müssen auf gleicher Verpackungsseite auftauchen

Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln auf weißer plastik Dose
BGH, Urteil vom 25. Juni 2020, Az.: I ZR 162/16

a) Der Begriff "beifügen" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 hat eine materielle und eine visuelle Dimension.

b) In seiner materiellen Dimension erfordert er eine inhaltliche Entsprechung zwischen der allgemeinen gesundheitsbezogenen Angabe und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert.

c) Die visuelle Dimension des Erfordernisses des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezieht sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher und erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe.

d) Können die speziellen gesundheitsbezogenen Angaben wegen ihrer großen Zahl oder Länge nicht vollständig auf der Seite der Verpackung erscheinen, auf der sich der Verweis befindet, den sie untermauern sollen, kann das Erfordernis eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs ausnahmsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfüllt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird.

e) Für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben müssen - anders als für spezielle gesundheitsbezogene Angaben - keine unmittelbaren wissenschaftlichen Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erbracht werden. Vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind.

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12. März 2021 Top-Urteil

EuGH zum Framing: Nunmehr eine Urheberrechtsverletzung?

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 09.03.2021, Az.: C-392/19

Das sogenannte Framing, also das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Webseite, ohne den entsprechenden Inhalt selbst verfügbar zu machen, beispielsweise durch das Zeigen eines „Thumbnails“, kann unter Umständen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellen. Dies sei dann der Fall, wenn der Rechtsinhaber Maßnahmen getroffen hat, um die entsprechenden Inhalte nur einem bestimmten Publikum zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahmen durch das Framing umgangen würden. Konkret bedeutet dies, dass es künftig der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, wenn entsprechend geschützte Inhalte im Wege des Framings auf der eigenen Webseite eingebettet werden sollen.

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27. November 2020 Top-Urteil

Keine Haftungserleichterung für Banken in Bezug auf kontaktloses Zahlen ohne PIN

Frau bezahlt mit Kreditkarte
Urteil des EuGH vom 11.11.2020, Az.: C-287/19

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion trägt der Kunde nicht das Risiko für unautorisierte Zahlungsvorgänge, die getätigt werden, nachdem er das Abhandenkommen der Karte bei der Bank gemeldet hat. Die Bank könne in ihren AGB ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen nicht ausschließen, indem sie vorgibt, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) für das kontaktlose Zahlen von Kleinbeträgen bis zur Grenze von 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu sperren. Der Kunde müsse den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich und kostenlos der Bank melden können. Nach dieser Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden entstehen - es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

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28. Oktober 2020 Top-Urteil

Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

Gelb markiertes Wort Wiederrufsrecht mit Kugelschreiber daneben.
Urteil des EuGH vom 21.10.2020, Az.: C-529/19

Grundsätzlich steht Verbrauchern ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, § 312 g Abs. 1 BGB. Dies ist jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Ware den Kundenwünschen entsprechend angepasst oder gar ganz angefertigt wird.

Der EuGH urteilte nun, dass Verbraucher von diesem Widerrufsrecht auch dann kein Gebrauch machen können, wenn die Herstellung bzw. Anpassung der Ware noch gar nicht begonnen hat. Die Richter stützen ihre Annahme darauf, dass die zugrundeliegende Richtlinie allein den Vertragsschluss als vorausgesetztes Ereignis zum Eintritt des Entfallens des Widerrufsrechts benennt.

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23. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zu den Kosten des Widerrufs bei Parship

Online Dating am Handy
Urteil des EuGH vom 08.10.2020, Az.: C-641/19

Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Online-Partnervermittlung wie Parship besteht ebenso das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Parship hat dabei grundsätzlich einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Premium-Mitgliedschaft bei Parship widerrufen wird. Nach der Entscheidung des EuGH sind grundsätzlich alle vertragsgemäßen Leistungen bei der Berechnung des Wertersatzes zu berücksichtigen. Dem Verbraucher dürfe auf dieser Grundlage nur ein zeitanteiliger Betrag in Rechnung gestellt werden. Sieht der Vertrag allerdings ausdrücklich vor, dass bestimmte Leistungen zu Vertragsbeginn und zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden, dürfe dieser Preis von Parship bei der Berechnung des Wertersatzes berücksichtigt werden. Der Verbraucher würde diesen Betrag also nicht ersetzt bekommen.

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09. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zur Netzneutralität: Keine selektive Drosselung von Datenvolumen

Eine Frau tippt auf einem Smartphone
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 und C-39/19

Telekommunikationsanbieter dürfen keine Verträge anbieten, bei denen die Nutzung von bestimmten Apps nach Verbrauch des Datenvolumens verlangsamt oder blockiert wird, von anderen Apps jedoch nicht. Eine solche Vertragsgestaltung verstoße gegen die Netzneutralität, da es dazu führen kann, dass bestimmte Apps weniger benutzt werden, so der EuGH. In dem konkreten Fall ging es um einen Telekommunikationsanbieter aus Ungarn, der seinen Kunden Tarife mit begrenztem Datenvolumen angeboten hatte. Nachdem das Datenvolumen verbraucht war, reduzierte sich die Surf-Geschwindigkeit, außer bei einigen ausgewählten Apps.

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22. Juli 2020

YouTube gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen weiter

AdobeStock_247048641;247048641; Computer mit geöffneten Videoplayer.
Urteil des EuGH vom 09.07.2020, Az.: C-264/19

YouTube ist nicht verpflichtet, Auskunft über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen von Nutzern, die auf dessen Plattform Urheberrechte verletzen, zu erteilen. Die Constantin Filmverleih GmbH klagte, nachdem vollständige Filme kostenlos auf YouTube einsehbar waren, gemäß § 101 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UrhG auf Auskunft der Adressen solcher Nutzer, die die Filme auf der Plattform hochgeladen haben. Der EuGH urteilte nun, auf Vorlagefrage des BGH hin, dass unter den Begriff der "Adresse", der sich wiederum aus Art. 8 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/48/EG ergibt und zur Auslegung des § 101 UrhG herangezogen wird, lediglich Informationen über die postalische Anschrift, nicht jedoch Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen fallen.

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17. Juli 2020 Top-Urteil

EuGH: Privacy-Shield-Vereinbarung ungültig

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des EuGH vom 16.07.2020, Az.: C-311/18

Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsverfahren des irischen High Courts hin festgestellt, dass das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“ zwischen der EU und den USA ungültig sei. Inhalt des Abkommens ist, dass in der EU ansässige Unternehmen personenbezogene Daten an ihre Geschäftspartner in den USA übermitteln dürfen. In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Facebook Ireland Ltd an die in den USA ansässige Facebook Inc. Kläger und Datenschutzaktivist Max Schrems kritisierte, dass kein ausreichender Rechtsschutz gegen die in den USA bestehenden Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden bestehe. Der EuGH hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen und vereinfacht festgestellt, dass die Überwachung durch amerikanische Behörden im Prinzip uferlos sei, weshalb die Daten von Unionsbürgern in den USA nicht ausreichend geschützt wären. Auch bestehe für Unionsbürger kein angemessener Rechtsschutz gegen die Überwachung durch amerikanische Nachrichtendienste.

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