Inhalte mit dem Schlagwort „EuGH“

24. Juni 2020

Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2020, Az. 6 W 3/20

Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel ist nur dann nach § 3a UWG unlauter, wenn er geeignet ist, Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Die Spürbarkeitsklausel soll die Verfolgung von Zuwiderhandlungen verhindern, die keine oder kaum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein Verstoß nach einer EuGH-Entscheidung abgemahnt wird, die die Norm entgegen der üblichen Praxis auslegt und die Norm als Reaktion darauf unmittelbar vom Gesetzgeber geändert wird, liegt keine Spürbarkeit vor. Hinzu kommt vorliegend, dass der Verkehr – jahrzehntelang an den Verkauf von Eierlikörprodukten mit Sahne gewöhnt – nach einer Gerichtsentscheidung nicht davon ausgehen wird, dass jegliche Eierlikörprodukte nun ohne Milchprodukte hergestellt werden.

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14. April 2020 Top-Urteil

Amazon Marketplace: Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Copyright Zeichen
Urteil des EuGH vom 02.04.2020, Az.: C-567/18

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes "Amazon-Marketplace" stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagere, benutze die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolge, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Amazon hafte deshalb nicht für das markenrechtswidrige Angebot von nachgeahmten Davidoff-Parfums, solange keine Kenntnis davon besteht, dass markenverletzende Ware eingelagert worden ist. Das Unternehmen habe die Waren weder zum Verkauf angeboten noch in den Verkehr gebracht, und damit die Marke Davidoff nicht selbst benutzt.

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03. April 2020

Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers

E-Book Reader in Bücherregal
Urteil des EuGH vom 19.12.2019, Az.: C-263/18

Die Überlassung eines bereits gelesenen E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ der Richtlinie 2001/29. Deshalb ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website nur mit der Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechtsinhabers zulässig. Eine niederländische Verlagsgesellschaft hatte auf ihrer Website E-Books für Mitglieder eines von ihr gegründeten „Leseklubs“ zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ sei im weiten Sinne zu verstehen, sodass er jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst und damit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks erfasst.

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30. März 2020

Kulturchampignons – Ursprungsland gleich Ernteland?

Nahaufnahme von frischen Champignons in Holzkisten in einem Gemüseladen
Urteil des BGH vom 16.01.2020, Az.: I ZR 74/16

a) Das kennzeichnungsrechtliche Irreführungsverbot (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 LFGB aF sowie § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. a LMIV) findet auf die Ursprungsangabe für ein Lebensmittel, die nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgeschrieben ist, keine Anwendung. Es dürfen im Falle einer solchen Angabe keine aufklärenden Zusätze verlangt werden, um einer etwaigen Irreführung des Verbrauchers entgegenzuwirken.

b) Das nach Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anzugebende Ursprungsland von in Deutschland geernteten Kulturchampignons ist das Ernteland, auch wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt sind und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Erntegebiet verbracht worden sind.

c) Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG scheidet aus, wenn gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften eine bestimmte Bezeichnung vorschreiben und das so gekennzeichnete Produkt den gesetzlichen Kriterien entspricht. In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen.

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28. Oktober 2019 Top-Urteil

Bundesverwaltungsgerich ruft EuGH an: Ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar?

Paragraphen-Zeichen inmitten eines Binärcodes
Pressemitteilung Nr. 66/2019 des BVerwG zum Beschluss vom 25.09.2019, Az.: 6 C 13.18

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dem EuGH eine Frage zur Vereinbarkeit der Regelung des § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG zur Vorratsdatenspeicherung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Für Telekommunikationsdienstleister ergibt sich daraus die Pflicht, verschiedenste Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von zehn Wochen zu speichern. Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass Art. 5 der Richtlinie im Grundsatz die Vertraulichkeit der Kommunikation garantiert. Entscheidend ist nun, ob nach EuGH-Sicht die Erlaubnisnorm des Art. 15 der Richtlinie eingreift. Dieser sieht etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit einen Rechtfertigungstatbestand vor.

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14. Oktober 2019

Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

Hasskommentare an Laptop
Urteil des EuGH vom 03.10.2019, Az.: C-18/18

Ein Hosting-Anbieter wie Facebook kann gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen oder zu sperren. Nach der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist ein Hosting-Anbieter wie Facebook zwar nicht für einen Inhalt verantwortlich, wenn er keine Kenntnis von ihrem rechtswidrigen Charakter hat oder wenn er unverzüglich tätig wird, sobald er davon Kenntnis erlangt. Diese unionsrechtlichen Vorgaben schließen jedoch nicht aus, dass einem Hosting-Anbieter aufgegeben wird, eine Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Facebook kann demnach auch verpflichtet werden, ehrverletzende Kommentare sogar weltweit zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

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09. Oktober 2019 Top-Urteil

Vorabentscheidung: Setzen von Cookies bedarf aktiver Zustimmung des Nutzers

Fotolia_292787149: Junge hält ein Glasbehälter mit Cookies in der Hand und zeigt den Daumen nach oben
Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Az.: C‑673/17

In einem vom BGH angeregten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Zustimmung des Nutzers voraussetzt. Dem Opt-Out-Verfahren, bei dem die Zustimmung durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens aktiv verweigert werden muss, wurde damit eine eindeutige Absage erteilt. Erforderlich ist nämlich, dass die Einwilligung „ohne jeden Zweifel“ erteilt wird - bei einem bereits gesetzten Häkchen kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Voreinstellung überhaupt wahrgenommen und der dazugehörige Text gelesen wurde.

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20. September 2019

Facebook-Fanpage kann vom Netz genommen werden

Ordner mit Beschriftung "BVerwG" neben Paragraphenzeichen
Pressemitteilung des BVerwG vom 11.09.2019, Az.: 6 C 15.18

Die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht hatte verfügt, dass eine Bildungseinrichtung ihre auf Facebook betriebene Fanpage deaktivieren sollte, da Facebook die Nutzer der Seite nicht gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtete und ihnen auch kein Widerspruchsrecht eingeräumt werde. Dagegen hatte die Bildungseinrichtung geklagt, jedoch entschied nach Vorlage der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage für die Verarbeitung der Daten von Facebook mitverantwortlich ist. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied das Bundesverwaltungsgericht, das für die Klägerin erfolgreiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückzugeben. Wenn sich die Datenverarbeitung von Facebook bei Besuch der Fanpage als rechtswidrig erweist, ist die Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage verhältnismäßig, da der Betreiberin keine andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen die Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

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13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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30. Juli 2019 Top-Urteil

Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Einbindung von „Gefällt mir“-Button auf Webseite

Fotolia_Leuchtend blauer Gefällt-mir-Button vor Wand
Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-40/17

Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden erlaubt, zur Wahrung von Verbraucherinteressen mutmaßliche Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verklagen, nicht entgegenstehen. Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Plugin – hier der „Gefällt mir“-Button von Facebook – in seine Webseite mit ein, das den Browser des Besuchers veranlasst, Inhalte des Plugin-Anbieters anzufordern und personenbezogene Daten zu übermitteln, ist der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung der Daten mitverantwortlich. Ein solcher Vorgang kann durch berechtigte Interessen von Betreiber und Anbieter gerechtfertigt werden. Außerdem trifft den Webseitenbetreiber eine Informationspflicht, diese bezieht sich aber nur auf die Vorgänge, bei denen der Betreiber tatsächlich über Zwecke und Mittel entscheidet.

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