Inhalte mit dem Schlagwort „EuGH“

29. Juli 2017 Top-Urteil

Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht Europarecht

Datenschutzschriftzug binärem Schlosssymbol
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2017, Az.: 13 B 238/17

Die deutsche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht. Der Kreis der betroffenen Personen der Vorratsdatenspeicherung muss auf die Fälle beschränkt werden, bei denen ein Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr besteht. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können vorerst nicht verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten der Internetnutzer zu speichern.

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28. Juli 2017

BGH: Zur nachträglichen Feststellung der Ungültigkeit einer nationalen Marke

Aktendeckel mit Schild, auf dem "Markenrecht" steht
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 126/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. Nr. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) und des Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. Nr. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist es mit Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG vereinbar, wenn die Ungültigkeit oder der Verfall einer nationalen Marke, die die Grundlage für die Beanspruchung des Zeitrangs einer Unionsmarke bildet und Gegenstand eines Verzichts gewesen oder erloschen ist, nachträglich nur dann festgestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Ungültigkeit oder den Verfall nicht nur zum Zeitpunkt des Verzichts auf die Marke oder ihres Erlöschens, sondern auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Feststellung vorliegen?

2. Falls die Frage 1 zu bejahen ist:

Hat die Inanspruchnahme des Zeitrangs nach Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 die Wirkung, dass das nationale Markenrecht erlischt und nicht mehr rechtserhaltend benutzt werden kann, oder bleibt die nationale Marke auf der Grundlage des Unionsrechts aufrechterhalten, auch wenn sie im Register des betreffenden Mitgliedstaats nicht mehr existiert, mit der Folge, dass sie weiterhin rechtserhaltend benutzt werden kann und muss?
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30. Juni 2017 Top-Urteil

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Speicherung von dynamischen IP-Adressen

visuelle Darstellung von verschiedenen IP-Adressen, die mittels einer fiktiven Lupe gesucht werden
Urteil des BGH vom 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13

a) Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BDSG dar (Fortführung von EuGH NJW 2016, 3579).

b) § 15 Abs. 1 TMG ist entsprechend Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 EG dahin auszulegen, dass ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung auch über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus dann erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, wobei es allerdings einer Abwägung mit dem Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Nutzer bedarf (Fortführung von EuGH aaO).

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13. April 2015

Vorlagefragen an den EuGH zur Einordnung einer dynamischen IP-Adresse als personenbezogenes Datum

Schild mit entgegengesetzten Richtungen auf dem einen DATA und auf dem anderen IPv4/IPv6
Beschluss des BGH vom 25.10.2014, Az.: VI ZR 135/13

1. Ist Art. 2 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des EPs und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. EG 1995, L 281/31) Datenschutz - RL - dahin auszulegen, dass eine Internetprotokoll - Adresse (IP - Adresse), die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn ein Dritter (hier: Zugangsanbieter) über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt?

2. Steht Art. 7 Buchstabe f der Datenschutz - Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts entgegen, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann?

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25. März 2015

EuGH soll Haftungsfrage bei Betrieb eines offenen WLANs klären

WLAN-Zeichen auf einem weißen runden Schild mit rotem Rand. Es befindet sich vor einem blauen Hintergrund
Beschluss des LG München I vom 18.09.2014, Az.: 7 O 14719/12

Das Landgericht München I hat ein laufendes Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um Grundsatzfragen zur Haftung von Betreibern offener WLANs. Im konkreten Fall neigt das Gericht zu der Ansicht, eine Störerhaftung des Betreibers des WLAN-Anschlusses zu bejahen, da das WLAN ohne jegliche technische Sicherungsmaßnahmen betrieben wurde. Die Ergreifung solcher Sicherungsmaßnamen sei technisch möglich und müsse erst Recht von Gewerbetreibenden wahrgenommen werden, da ihnen höhere Prüfungs- und Sorgfaltspflichten obliegen als Privatpersonen. Das Landgericht ist sich jedoch unsicher, ob diese Ansicht mit den Haftungsprivilegierungen des Telemediengesetzes vereinbar ist, da der Betreiber des offenen WLANs möglicherweise als Diensteanbieter gemäß § 8 TMG von einer Haftung freigestellt ist.

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02. März 2015 Top-Urteil

Zur Folgerechtsvergütung bei Weiterveräußerung eines Kunstwerks

Zwei Hände übergeben sich Geldscheine
Pressemitteilung zum Urteil des EuGH vom 26.02.2015, Az.: C-41/14

Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks durch einen Vertreter des Kunstmarkts (Auktionshäuser, Kunstgalerien und allgemein Kunsthändler) an den Urheber abzuführen ist, muss nicht zwingend vom Veräußerer getragen werden. Grundsätzlich sieht das Unionsrecht vor dass der Veräußerer die Folgerechtsvergütung abführt, die Mitgliedstaaten können aber unter den in der Richtlinie 2001/84 genannten Vertretern des Kunstmarkts eine andere Person bestimmen.

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26. Januar 2015

Leinwandkopien sind Reproduktionen

Buntes Gemälde.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-419/13

Die chemische Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Papierpostern auf eine Leinwand stellt eine Reproduktion im Sinne des Art. 2 a der EU-Richtlinie 2001/29 dar und bedarf einer erneuten Erlaubnis des Rechteinhabers. Es tritt insoweit keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ein, wenn das Trägermedium einer in der EU mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers in Verkehr gebrachten Reproduktion eines geschützten Werks ersetzt und in neuer Form erneut in Verkehr gebracht wird. Auch wenn das Werk als solches völlig unberührt bleibt, wird durch die Veränderung des Trägers der Abbildung ein materiell neuer Gegenstand geschaffen, welcher nicht mehr von der auf das Ursprungswerk bezogenen Vervielfältigungszustimmung des Urhebers gedeckt ist.

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20. Januar 2015

Screen-Scraping: Fluggesellschaft darf in ‎AGB regeln, dass Nutzung von ‎Flugdaten in ‎Buchungs-Portalen untersagt ist

Nahaufnahme eines am Flughafen stehenden Flugzeugs.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-30/14

Die Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin auszulegen, dass sie nicht auf eine Datenbank anwendbar ist, die weder durch das Urheberrecht noch durch das Schutzrecht sui generis geschützt wird. Herstellern einer solchen Datenbank kann es - unbeschadet des anwendbaren nationalen Rechts - nicht verwehrt werden, vertragliche Beschränkungen (z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) für die Benutzung der Datenbank durch Dritte festzulegen.

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29. Dezember 2014 Top-Urteil

EuGH konkretisiert Vorgaben zu privaten Videoaufzeichnungen

Überwachungskamera an einer Hauswand.
Urteil des EuGH vom 11.12.2014, Az.: C-212/13

Die Aufzeichnungen eines privaten Kamerasystems, welches zum Zweck des Schutzes des Eigentums an einem Haus befestigt wurde, sind nur dann von der Ausnahmeregelung des Art. 3 Abs. 2 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 umfasst und damit zulässig, sofern diese ausschließlich die Privatsphäre des Besitzers erfassen. Eine Aufnahme, welche sich auch auf Teile des öffentlichen Raumes oder den Raum anderer Privatpersonen erstreckt, ist unzulässig.

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03. November 2014

BGH legt Fragen zur Anwendbarkeit der Datenbank-Richtlinie auf topographische Landkarten dem EuGH zur Entscheidung vor

Beschluss des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 138/13

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996, S. 20) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist bei der Frage, ob eine Sammlung von unabhängigen Elementen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG vorliegt, weil sich die Elemente voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird, jeder denkbare Informationswert oder nur derjenige Wert maßgebend, welcher unter Zugrundelegung der Zweckbestimmung der jeweiligen Sammlung und der Berücksichtigung des sich daraus ergebenden typischen Nutzerverhaltens zu bestimmen ist?

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