Inhalte mit dem Schlagwort „EURO“

23. November 2018

Preisangabenpflicht bei innereuropäischen Flügen: Welche Währung gilt?

Flugzeug auf Reisepass, Weltkarte und Geld
Urteil des EuGH vom 15.11.2018, Az.: C-330/17

Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen, die die Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste nicht in Euro ausdrücken, verpflichtet sind, für deren Angabe eine mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung stehende Landeswährung zu wählen. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Somit können in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, in der ein Luftfahrtunternehmen, das in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat anbietet, in dem eine andere Währung als der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, die nicht in Euro ausgedrückten Flugpreise in der Währung ausgewiesen werden, die in diesem anderen Mitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

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12. Juli 2010

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Pressemitteilung Nr. 142/2010 des BGH zum Urteil vom 08.07.2010, Az.: Xa ZR 124/07

Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage über die Rechtswirkung eines Patents zu entscheiden, welches ein Verfahren zur Herstellung von fälschungssicheren Dokumenten wie zum Beispiel Geldscheinen betrifft. Der Patentinhaber war der Ansicht, dass bei der Herstellung der Euro-Banknoten von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht werde und somit Lizenzgebühren zu zahlen seien. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die erteilte Fassung des Patents umfangreicher als die eigentliche Anmeldung sei und erklärten das Patent für nichtig.
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