Inhalte mit dem Schlagwort „Europäische Kommission“

11. März 2024 Top-Urteil

Geschützte Ursprungsbezeichnung „Halloumi“ bleibt bestehen

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 21.02.2024, Az.: T-361/21

Ein zyprisches Unternehmen beantragte die Löschung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Halloumi“. Das EuG wies die Klage ab. Um unionsrechtskonform zu sein, muss das eingetragene Verfahren nicht mit etwaigen bestehenden nationalen Vorschriften über den Erzeugungsstandard übereinstimmen. Außerdem führe eine nationale Entscheidung über die Nichtigkeit der Eintragung nicht automatisch zur Nichtigkeit auf Unionsebene.

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28. Januar 2019

Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

Staubsauger mit Energieeffizienzlabel
Urteil des EuG vom 08.11.2018, Az.: T-544/13 RENV

Das EuG hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die darin vorgesehene Methode zur Ermittlung der Energieeffizienz der Geräte sah Tests vor, die an Staubsaugern mit leeren Staubsaugerbeuteln durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweise könne die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen werden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen. Die Staubsaugerbehälter müssten bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein, um eine wissenschaftliche Gültigkeit der erzielten Ergebnisse und die Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu garantieren.

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18. Mai 2018

Kein Stop für UberPop

Hand hält Smartphone auf dem eine Karte mit Mitfahrgelegenheiten angezeigt wird
Pressemitteilung Nr. 39/18 zum Urteil des EuGH vom 10.04.2018, Az.: C-320/16

Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es weiterhin überlassen, Beförderungsleistungen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht für rechtswidrig erachtet werden, zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Der EuGH hat hierüber im Rahmen eines Vorlageverfahrens entschieden, bei welchem es vor allem über die französische Transport-App „UberPop“ ging. Eine Mitteilung an die Kommission über entsprechende Gesetzesentwürfe sei hiernach auch nicht mehr erforderlich. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei derartigen Apps und die damit verbundene Leistung nicht um einen Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der europäischen Richtlinie handelt, womit Landesrecht zur Anwendung kommt.

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