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18. Dezember 2012 Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: III ZR 197/11
a) Die Behörden im Freistaat Bayern haben nicht dadurch in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie bis zum 31. Dezember 2007 den Vertrieb von Sportwetten durch andere Anbieter als die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammen geschlossenen Lotterieunternehmen der Länder untersagt haben. Auch ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 1, Art. 34 Satz 1 GG scheidet insoweit aus, weil die Untersagungsverfügungen zwar objektiv rechtswidrig waren, es jedoch am Verschulden der Amtsträger fehlt.
b) Die bayerischen Verwaltungsgerichte, die die Untersagungsverfügungen und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit nicht aufgehoben haben, haben ebenfalls nicht in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen.
Weiterlesen 22. Oktober 2012 Pressemitteilung des BGH Nr. 178/2012 zu den Urteilen vom 18.10.2012, Az.: III ZR 196/11 & III ZR 197/11
Der bayrische Staat sowie deutsche Städte können nicht für das Verbieten von Sportwetten belangt werden, auch wenn das deutsche Sportwettenmonopol nachträglich für unvereinbar mit dem europäischen Recht und der deutschen Verfassung erklärt wurde. Da zum Zeitpunkt des Verbotes die Unrechtmäßigkeit noch nicht festgestellt worden war bzw. Übergangsfristen liefen, kann den Staatsorganen kein schuldhaftes Fehlverhalten zur Last gelegt werden.
Weiterlesen 17. November 2011 Urteil des EuGH vom 15.03.2011, Az.: C-29/10 Wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigung in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ausübt, ist das Recht jenes Landes anzuwenden, in dem der Arbeitnehmer seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber im Wesentlichen erfüllt.
Weiterlesen 04. Februar 2011 Urteil des EuGH vom 27.01.2011, Az.: C-168/09 Wird durch europarechtliche Regelungen eine einheitliche Schutzdauer im Urheberrecht geschaffen, so sind in diesen Schutz auch Werke einzubeziehen, deren Schutz nach der bisherigen nationalen Regelung bereits erloschen ist, die aber aufgrund der Neuregelung weiterhin schutzfähig wären.
Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgabe kann zum Schutz derjenigen, die das nach der bisherigen Regelung gemeinfreie Werk genutzt haben, eine Übergangszeit geschaffen werden, in der die Nutzer den Gebrauch einstellen und noch vorhandene Bestände ihrer Kopien absetzen können. Ein unbegrenzter Aufschub ist derweil nicht zulässig.
Weiterlesen 20. Dezember 2010 Urteil des EuGH vom 07.12.2010, Az.: C-439/08 Das Recht einer nationalen Wettbewerbsbehörde sich an einem Beschwerdeverfahren gegen eine ihrer Entscheidungen zu beteiligen ergibt sich nicht aus dem geschriebenen Europarecht. Im Zuge der wirksamen Anwendung europarechtlicher Wettbewerbsvorschriften müssen nationale Wettbewerbsbehörden allerdings die Befugnis haben, sich an solchen Verfahren zu beteiligen. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass ihre Argumente bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Die Pflicht diese Beteiligung zu gewährleisten obliegt den Mitgliedstaate; die zu beteiligende Behörde kann auch ein Gericht sein.
Weiterlesen 28. Dezember 2009 Urteil des EuGH vom 16.07.2009, Az.: C-5/08
Der EuGH legte in seinem Urteil einheitlich für die gesamte Gemeinschaft den Begriff der teilweisen Vervielfältigung aus Art. 2 a) der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts aus. Danach hat der Urheber ein ausschließliches Recht, Vervielfältigungen zu erlauben oder zu verbieten. Nach Auffassung des Gerichtshofs können auch Sätze oder Satzteile aus Zeitungsartikeln solche Werke der Literatur sein. Werden derartige Auszüge ausgedruckt handelt es sich um eine teilweise Vervielfältigung im Sinne der Richtlinie, sofern der Auszug die geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt.
Weiterlesen 15. Dezember 2009 Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2009, Az.: 13 B 1392/09
Telekommunikationsdienstleister müssen bis zur abschließenden verfassungs- und europarechtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung vorerst weiterhin entsprechende Informationen speichern. Es müsse zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und dem privaten Aussetzungsinteresse der Datenerhebung abgewogen werden. Diese fällt in der Regel zuungunsten der Provider aus, da der Schaden sich durch technischen Mehraufwand in Bezug auf die Datenspeicherung in Grenzen hält. Außerdem könne der Schaden im Falle der Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage im Wege der Staatshaftung problemlos ersetzt werden.
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