„EuroShop“
Beschluss des BPatG vom 14.12.2011, Az.: 29 W (pat) 3/11
Das Wort-/Bildzeichen "EuroShop" ist nicht eintragbar. Da "Euro" auf Europa betreffende Waren verweist und "Shop" der englische Begriff für Geschäft ist, hat der Wortbestandteil des Zeichens eine lediglich beschreibende Wirkung. Visuell wird das Zeichen in weißer Schrift auf rotem Untergrund dargestellt. Dies gehört jedoch zu den werbeüblichen Gestaltungsmitteln und reicht ebenfalls nicht für eine Schutzfähigkeit aus.