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31. Juli 2023 Top-Urteil

Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Außenfassade des Europäischen Gerichtshof mit Flaggen der Mitgliedsstaaten.
Urteil des EuGH vom 04.07.2023 (Az.: C‑252/21)

Bei einem Verfahren vor dem OLG Hamburg zwischen den "Meta Platforms" und dem Kartellamt über die erlassene Verfügung gegen Meta, die AGB und Nutzungsbedingungen abzuändern, legte das OLG dem EuGH mehrere Vorlagefragen für ein Vorabentscheidungsverfahren vor. Neben weiteren, die Zuständigkeit des Kartellamts betreffenden Fragen, wollte das OLG den Umgang mit personenbezogenen Daten geklärt wissen. Darunter fiel die Frage, ob eine wirksame und vor allem freiwillige Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten bei marktübergreifenden Sozialen-Netzwerken überhaupt möglich ist. Der EuGH urteilte, dass es grundsätzlich möglich ist, eine wirksame, freiwillige Einwilligung abzugeben, dies wird aber an bestimmte Merkmale gebunden, da davon ausgegangen werden kann, dass zwischen den "Meta Platforms" und dem Nutzer ein Ungleichgewicht herrscht. Den Nutzern muss beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Datenverarbeitungsvorgange einzeln zu verbieten. Weiterhin wollte das OLG wissen, ob eine Speicherung der in Art. 9 Abs. 1 DSGVO genannten Daten bei Plattformen, die diese Daten betreffen, über sog. "Facebook-Business-Tools" oder die Einsichtnahme über Cookies oder ähnliche Speicherungsmöglichkeiten bereits als Verarbeitung im Sinne der Norm gesehen werden kann. Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung der dort genannten personenbezogenen Daten. Diese Frage bejahte der EuGH. Weiterhin bestimmt die DSGVO auch, dass personenbezogene Daten nur verwendet werden dürfen, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig oder zur Wahrung von berechtigtem Interesse ist. Hier fragt das OLG danach, ob sich Meta auf diese Regelung berufen kann, wenn in den AGB und Nutzungsbedingungen geregelt ist, dass für die Nutzung der Meta Plattformen die Verarbeitung dieser Daten notwendig ist. Bezüglich der Notwendigkeit antwortete der EuGH, dass die Verarbeitung der Daten objektiv unerlässlich für die Erfüllung sein muss und nicht lediglich im Vertrag erwähnt sein muss oder bloß nützlich ist. Bezüglich des berechtigten Interesses antwortete der EuGH, dass dies nur gegeben sein kann, wenn der Betreiber angibt, welches Interesse er schützen möchte, wenn die Verarbeitung der Daten nur innerhalb der nötigen Grenzen geschieht und wenn die Interessen des Nutzers am Schutz seiner Grundrechte und Grundfreiheiten das berechtigte Interesse des Betreibers nicht übersteigt.

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20. April 2023

Schadensersatzansprüche gegen Facebook wegen sog. Scrapings?

Urteil des LG Offenburg vom 28.02.2023, Az.: 2 O 98/22

Werden öffentlich einsehbare persönliche Informationen (z.B. Name, Alter) von Dritten abgeschöpft, so begründet dies nicht unbedingt einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit der DSGVO. Im vorliegenden Fall klagte eine Privatperson gegen Facebook, da die Abschöpfung öffentlicher Daten zu Ruhelosigkeit und Unwohlsein geführt hätte. Glaubhaft fand das LG Offenburg dies jedoch nicht - schließlich könne der Kläger selbst entscheiden, welche Daten er veröffentlicht.

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31. März 2023

Ansprüche gegen die Social Media Plattform bei sog. Scraping-Angriffe

Lupe vergrößert das Wort Datenschutz
Urteil des LG Memmingen vom 09.03.2023, Az.: 35 0 1036/22

Gelangen öffentlich zugängliche Nutzerdaten einer Social Media Plattform durch unzulässige "Scraping-Angriffe" an Dritte, so bestehen laut Landgericht Memmingen keine Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung gegen die Social Media Plattform. Bei dem vorliegendem "Scraping-Angriff" konnten Dritte (sog. Scraper) mittels öffentlich einsehbarer Telefonnummern der Benutzern, Daten in großem Umfang sammeln. Es mangele dabei insbesondere an einem Verstoß der Social Media Plattform gegen die Transparenzpflicht. Ein solcher Verstoß sei in Anbetracht der Freiwilligkeit der Veröffentlichung durch den Kläger nicht gegeben. Die entsprechenden Fakten müssten dem Nutzer wegen der zu bestätigenden Datenverwendungsrichtlinie bei Registrierung auch bekannt gewesen sein. An einem vom Kläger zusätzlich vorgebrachten Vorwurf, er habe durch das "Scraping" vermehrt Phishing E-Mails erhalten, fehle es bereits an der erforderlichen Kausalität.

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27. Februar 2023

Facebook haftet nicht für Spamnachrichten

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des LG Coburg vom 08.02.2023, Az.: 14 O 224/22

Der Inhaber eines Facebook-Accounts klagte gegen die Betreiberin der Plattform auf Schadensersatz aus Normen der DSGVO. Private Daten des Klägers, darunter auch Handynummer und Email-Adresse, wurden durch unbefugte Dritte aufgenommen. Der Kläger litt seitdem des Öfteren unter Spam-Nachrichten. Hieraus wollte der Kläger Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO ableiten, da er davon ausging, dass seine Daten unbefugt von Facebook gespeichert wurden. Das LG wies die Klage ab, da es schon den Anwendungsbereich der Norm verneinte. Weiter meinte das LG, dass selbst wenn dieser eröffnet wäre, die Betreiberin gegen keine Pflichten verstoßen habe. Der Kläger brachte zwar ein, dass Daten auf Facebook grundsätzlich öffentlich gestellt sind, dies kann aber durch eigene Einstellungen geändert werden und das LG führte dazu aus, dass der Sinn einer Plattform wie Facebook derjenige ist, dass persönliche Daten einsehbar sind. Weiter verlangt die DSGVO umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten, welche auf Facebook gegeben sind. Da das Profil öffentlich für jeden sichtbar war, kann auch nicht festgestellt werden, dass Dritte über Sicherheitslücken auf die Daten zugreifen konnten.

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28. Dezember 2022

Fehlen des Verfügungsgrund, bei unzureichender Darlegung der Gefahr der unmittelbaren Löschung eines Sozial-Media-Accounts

Social Network und soziales Umfeld
Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.10.2022, Az.: 3 U 2178/22

Der Verfügungskläger hatte gegen das Urteil des LG Ansbach Berufung eingelegt. Dabei wollte er verhindern, dass sein seit 2009 bestehender Facebook-Account, welchen die Verfügungsbeklagte zuvor hatte sperren lassen, dauerhaft und unwiderruflich gelöscht wird. Die Besonderheit in dem Fall lag darin begründet, dass über die Frage, ob die Sperre zulässigerweise erfolgt ist, bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig war. Mit der einstweiligen Verfügung wollte der Verfügungskläger verhindern, dass sein Account vor rechtskräftiger Entscheidung in diesem Hauptsacheverfahren gelöscht wird. Das OLG Nürnberg bestätigte die Entscheidung des LG Ansbach und führte aus, dass es in der streitgegenständlichen Konstellation an einem Verfügungsgrund fehle, da der darlegungsbelastete Verfügungskläger nicht ausreichend dargelegt habe, dass tatsächlich eine Löschung seines Kontos drohe, zumal die Verfügungsbeklagten sich dahingehend geäußerte hatte, dass sie nicht beabsichtige, das streitgegenständliche Nutzerkonto des Verfügungsklägers vor dem rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens dauerhaft und unwiderruflich zu löschen.

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15. September 2016

Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch durch Dritte

Laptop mit Anmeldebildschirm
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 16 U 233/15

Die Grundsätze der sogenannten „Halzband“-Entscheidung des BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei missbräuchlicher Nutzung durch einen Dritten sind auch in Bezug auf einen Facebook-Account anzuwenden. Da ein Mitgliedskonto bei Facebook einer konkreten Person zugeordnet ist und folglich ein Handeln unter einem bestimmten Namen nach außen hin ermöglicht, haftet ein Nutzer, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremden Zugriffen gesichert hat, für die von ihm geschaffene Gefahr, den Handelnden nicht mehr zweifelsfrei identifizieren zu können.

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30. August 2016

Beleidigung bei Facebook mittels Emoticons

Tastatur mit verschiedenen Smiley-Tasten
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22.06.2016, Az.: 4 Sa 5/16

Die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion bei Facebook rechtfertigte – im hier entschiedenen Einzelfall – keine Kündigung, da eine Abmahnung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausreichend war, um künftige Vertragsstörungen zu vermeiden. Dabei ist es ohne Belang, ob die Beleidigung (u.a. „fettes Schwein“) wörtlich niedergeschrieben wird oder mittels Emoticon erfolgt.

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30. August 2016

Identifizierende Berichterstattung über Sozialsphäre nach TV-Interview zulässig

Zeitung mit der Überschrift Aktuelles
Urteil des LG Köln vom 20.07.2016, Az.: 28 O 67/16

Wer sich selbst in der Öffentlichkeit als Angehöriger einer bestimmten Szene ausgibt und sich damit in einem TV-Interview wie auch auf einer Facebook-Seite präsentiert, kann sich gegenüber einer personalisierten Medienberichterstattung nur im Ausnahmefall auf sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Solange der fragliche Artikel aber lediglich zutreffende Vorgänge aus der Sozialsphäre des Klägers wiedergibt und keine „Prangerwirkung“ festzustellen ist, überwiegt das öffentliche Interesse an der Berichterstattung.

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18. August 2016 Top-Urteil

„Freunde finden“-Funktion von Facebook ist unzulässig

Tastatur mit einer Taste auf der "Add Friend" steht, Facebook, soziales Netzwerk
Urteil des BGH vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

a) Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

b) Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

c) Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen um-fasst.

d) Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen.

e) Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Daten-nutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

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